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 Zusätzliche Frequenzen für Funk-Internet freigegeben
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vebis



Anmeldungsdatum: 15.11.2006
Beiträge: 66
Wohnort: Dresden

BeitragVerfasst am: Do 30 Aug, 2007 17:04 Antworten mit ZitatNach oben

http://www.heise.de/newsticker/meldung/95185

Zitat:
Am heutigen Donnerstag hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) einen 120 MHz breiten Frequenzblock für Broadband Fixed Wireless Access (BFWA) per Allgemeinzuteilung freigegeben. Zwischen 5,755 und 5,875 GHz können nun Netzbetreiber fest installierte Funksysteme für Breitbandzugänge ohne zusätzliche Lizenz in Betrieb nehmen. Die Allgemeinzuteilung gilt für "gewerblich öffentliche, breitbandige, ortsfeste Verteilsysteme", nicht für private oder firmeninterne Zwecke. Provider müssen die Inbetriebnahme solcher Systeme per Formular der Bundesnetzagentur anzeigen, Verwaltungsgebühren fallen nicht an. "Insoweit kann mit diesem zugeteilten Frequenzband eine weitere Lücke in der Versorgung mit schnellen Netzzugängen geschlossen werden", meint Matthias Kurth, Präsident der BNetzA.

Für die Nutzung des Frequenzblocks schreibt die Agentur keine spezielle Funktechnik vor, sondern setzt Rahmenbedingungen: Die effektive isotrope Strahlungsleistung für Punkt-zu-Punkt- und Punkt-zu-Mehrpunkt-Verbindungen ist auf vier Watt EIRP (36 dBm) begrenzt, ferner gilt eine spektrale Grenze von 200 Milliwatt/MHz (23 dBm/MHz).



Bitte in die nächste Firmware einbauen, danke Smile

_________________
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Guest






Verfasst am: Nach oben

ittk



Anmeldungsdatum: 27.04.2006
Beiträge: 1006

BeitragVerfasst am: Do 30 Aug, 2007 17:57 Antworten mit ZitatNach oben

Hi,

gilt das nicht nur fuer gewerbliche und oeffentliche genutze Anlagen sprich Provider? Dafuer spricht auch, dass das Betrieben einer solchen Anlage anmeldepflichtig ist wie z.B. ein Hotspot.

_________________
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alf29
Moderator


Anmeldungsdatum: 07.11.2004
Beiträge: 4499
Wohnort: Aachen

BeitragVerfasst am: Do 30 Aug, 2007 20:45 Antworten mit ZitatNach oben

Moin,

vor allem weiß ich noch überhaupt nicht, unter welchen (DFS-)Bedingungen die
Nutzung solcher Frequenzen möglich sein wird - ohne solche Bedingungen werden
die Militärs da bestimmt nicht nachgegeben haben. Wenn das DFS nach Lesart der
neueren ETSI-Standards mit 30 statt 3 Referenzmustern ist oder gar DFS2 nach
FCC-Lesart, dann dürfte es mit der aktuellen Hardware sehr schwer werden, diese
Bedingungen zu erfüllen, ohne in der Praxis ständig mit Fehlerkennungen zugehagelt
zu werden.

Gruß Alfred
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NLange



Anmeldungsdatum: 11.12.2004
Beiträge: 171

BeitragVerfasst am: Do 30 Aug, 2007 22:02 Antworten mit ZitatNach oben

@Alfred: Bitte halte uns mal auf dem Laufenden bzgl. BFWA. Die Sache mit den 4000 mW EIRP dürfte wohl für viele Leute sehr interessant sein. In der Allgemeinzuteilung heißt es beim DFS: "Grundlegende Anforderungen und Testverfahren finden sich in der Europäischen Norm EN 302 502."

@Forum-Admins: Bitte pinnt diesen Thread mal, der dürfte noch interessant werden.

Ich persönlich finde die Meldepflicht für diesen Frequenzbereich außerordentlich gut. Auch wenn man mit einem BFWA-Netz kein Primärnutzer ist hat man den Bereich doch etwas mehr für sich alleine als den Middleband. Denn 5-GHz-Netze werden zunehmend populärer und man hat schon einige Interferenzen in größeren Siedlungen.
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Belegthondion



Anmeldungsdatum: 06.05.2008
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: Di 06 Mai, 2008 23:37 Antworten mit ZitatNach oben

Hallo,

hat sich da eigentlich was Neues getan? Ich habe einen Kunden, der 2 L-54ag als Bridge gekauft hat und die Unterstützung dringend braucht weil er mit 1 Watt keine stabile Verbindung hin bekommt. Die Registrierung wäre, in Rücksprache mit der BNetzA, kein Problem.
Nach dem studieren der Release Notes zur neuen LCOS (7.5) hab ich festgestellt, daß nun ETSI 301 893 Version 1.3 erfüllt wird. Irgendwo habe ich gelesen, daß dies der Knackpunkt für die Verwendung der neuen BFWA-Frequenzen sein soll. Da der Kunde ein paar 100 km weg wohnt, kann ich nicht mal eben hin, um das auszutesten, ob man das nun entsprechend Konfigurieren kann.
Kann man die Frequenzen/Leistungen nun Rechtskonform nutzen? Leider herrscht bei der Hotline zu Rückfragen per Mail Unkenntniss zur Thematik, einfaches Schweigen oder ein gewisser Hang zum Übermut ("stellen sie doch einfach ein anderes Land ein").

Viele Grüße
Simon


Zuletzt bearbeitet von Belegthondion am Mi 07 Mai, 2008 14:14, insgesamt einmal bearbeitet
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alf29
Moderator


Anmeldungsdatum: 07.11.2004
Beiträge: 4499
Wohnort: Aachen

BeitragVerfasst am: Mi 07 Mai, 2008 08:34 Antworten mit ZitatNach oben

Moin,

Zitat:
stellen sie doch einfach ein anderes Land ein.


Das ist in der Tat etwas gewagt - zumindest als offizieller Rat...wobei als inoffizieller
Rat natürlich gereicht hätte, einfach einen niedrigeren Antennengewinn als in Wirklichkeit
vorhanden einzustellen. Mit passenden Antennen bekommt man 4W EIRP ja ohne
Probleme...

Offizieller Support stellt sich in der Realität leider etwas kniffliger dar als gedacht. Für
dieses neue Band gilt nicht die 301893, sondern die 302502. Die ist in weiten Teilen
zwar gleich mit der 301893, im Bereich der Radar-Prüfmuster werden aber zusätzliche
Muster gefordert, die in der 301893 nicht enthalten sind. Dabei handelt es sich um eine
neue Klasse von Mustern, nämlich sogenannte Hopping-Radare, d.h. sie wechseln die
Frequenz während der Ausstrahlung ständig und man bekommt u.U. nur noch einen Bruchteil
der Pulse für die eigene Erkennung mit. Das Prüflabor, mit dem wir zusammenarbeiten,
ist noch nicht so weit, solche Muster erzeugen zu können, deshalb wird offizieller Support
für dieses Band frühestens mit der 7.60 kommen - wann immer das sein wird...

Was ich auf jeden Fall sicher sagen kann, ist daß dieser Support nur für neuere Geräte
mit Single-Chip- oder 11n-Modulen kommen wird (AR5414 bzw. AR9160), für die Geräte
mit älteren Modulen haben wir auch keine Neuzulassung mehr nach der 1.3 der 301893
gemacht (die genießen Bestandsschutz, weil ihr Verkauf lange vor dem 1.4. ausgelaufen
war).

Gruß Alfred
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Belegthondion



Anmeldungsdatum: 06.05.2008
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: Mi 07 Mai, 2008 10:37 Antworten mit ZitatNach oben

Hi,

danke für die schnelle Info.

Das Drehen an irgendwelchen Leistungsparametern, egal an welcher Stelle, ist nicht wirklich eine Lösung. Der Kunde wohnt in unmittelbarer Nähe zu einem Flughafen... Wenn das Gerät da in der Radarerkennung nicht Norm-Konform arbeitet (was es deiner Aussage ja nicht tut weil noch nicht implementiert) und es dann zu Störungen kommt... Da will weder ich noch der Kunde für grade stehen müssen Smile

Also muß ich den Kunden weiter vertrösten.

Viele Grüße
Simon
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