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LANCOM-Forum.de Foren-Übersicht » LANCOM Wireless: LC 3850 UMTS, LC 3050, LC 3550, L-54ag, L-54g, IAP-54 OAP-54, OAP-54-1, C-54g, C-54ag, OAC-54-1 und L-54dual |
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Nachricht |
Ghost1
Anmeldungsdatum: 07.04.2005
Beiträge: 12
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Verfasst am:
Di 19 Apr, 2005 09:33 |
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Hi JD,
soweit mir bekannt ist braucht man nur ein KOSTENLOSES Anmeldeformular auszufüllen welche die Standortübergreifende Richtfunkanlage genemigt.
Wie das jetzt aber mit 11a aussieht oder ob es da unterschiede zu 11b/g gibt kann ich auch nur die Leut da fragen wenn Sie kommen.
Ich werde mich dann wieder melden!
Ghost1 |
_________________ Never touch a running system !!! |
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Guest
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Verfasst am:
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John Doe

Anmeldungsdatum: 10.12.2004
Beiträge: 15
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Verfasst am:
Di 19 Apr, 2005 10:06 |
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| Ghost1 hat folgendes geschrieben:
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soweit mir bekannt ist braucht man nur ein KOSTENLOSES Anmeldeformular auszufüllen welche die Standortübergreifende Richtfunkanlage genemigt.
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Super, danke für die Info.
| Ghost1 hat folgendes geschrieben:
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Wie das jetzt aber mit 11a aussieht oder ob es da unterschiede zu 11b/g gibt kann ich auch nur die Leut da fragen wenn Sie kommen.
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Unterschiede gibt es definitiv, 802.11b und g dürfen auch im Outdoorbereich generell lizenzfrei betrieben werden (nur bis zu einer maximalen Sendeleistung von 100mW (?), versteht sich), 802.11a dagegen nur Indoor oder aber mit einer expliziten Zulassung. Aber wie die genaue Regelung auf Firmengelände aussieht, konnte mir bisher niemand beantworten, deshalb hatte ich gefragt.
Cheers,
JD |
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Ghost1
Anmeldungsdatum: 07.04.2005
Beiträge: 12
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Verfasst am:
Di 19 Apr, 2005 10:16 |
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| Zitat:
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Unterschiede gibt es definitiv, 802.11b und g dürfen auch im Outdoorbereich generell lizenzfrei betrieben werden (nur bis zu einer maximalen Sendeleistung von 100mW (?), versteht sich), 802.11a dagegen nur Indoor oder aber mit einer expliziten Zulassung. Aber wie die genaue Regelung auf Firmengelände aussieht, konnte mir bisher niemand beantworten, deshalb hatte ich gefragt.
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Also bei LANCOM war ein Blatt dabei welche die länderspezifischen Grenzwerte zeigt und da steht für Deutschland (Outdoor) 11a mit 1000mW/30dBm. Das dürfte - glaube ich - reichen denn das war das erste was der Typ von der RegTP mich beim Telefonat gefragt hat.
Ghost1 |
_________________ Never touch a running system !!! |
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LoUiS
Site Admin

Anmeldungsdatum: 07.11.2004
Beiträge: 3989
Wohnort: Aix la Chapelle
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Verfasst am:
Di 19 Apr, 2005 10:49 |
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| Zitat:
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802.11a dagegen nur Indoor oder aber mit einer expliziten Zulassung.
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Diese Aussage ist so falsch. Gerade weil bei 802.11a im _oberen_ Band Outdoor mit bis zu 1000 mW gesendet werden darf ist es so interessant. Sind die P2P Strecken dann grundstuecksueberschreitend, so muessen sie der RegTP angezeigt werden.
Schaust Du auch hier, da gibt es eine kleine Uebersicht:
http://www.elektronik-kompendium.de/sites/net/0907041.htm
Ciao
LoUiS |
_________________
| Dr.House hat folgendes geschrieben:
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Dr. House: Du bist geheilt. Steh auf und wandle.
Patient: Sind Sie geisteskrank?
Dr. House: In der Bibel sagen die Leute schlicht "Ja, Herr" und verfallen dann ins Lobpreisen.
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John Doe

Anmeldungsdatum: 10.12.2004
Beiträge: 15
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Verfasst am:
Di 19 Apr, 2005 11:01 |
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| Ghost1 hat folgendes geschrieben:
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Also bei LANCOM war ein Blatt dabei welche die länderspezifischen Grenzwerte zeigt und da steht für Deutschland (Outdoor) 11a mit 1000mW/30dBm.
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Du beziehst dich mit Sicherheit auf dieses Dokument, in dem zwar tatsächlich die Outdoor-Zulassung für das Frequenzband von 5,47 - 5,725 GHz beschrieben ist, aber die Einschränkung fehlt, daß dies nur dann gilt, wenn die Geräte eine automatische Leistungsregelung und Kanalwahl besitzen, was den Einsatz der (alten) für den US-Markt bestimmten Geräte unmöglich macht.
Wie ich gerade in der FAQ gesehen habe, unterstützen aber alle neueren LANCOMs beide Features, so daß der Einsatz tatsächlich kein Problem darstellt.
Cheers,
JD |
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John Doe

Anmeldungsdatum: 10.12.2004
Beiträge: 15
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Verfasst am:
Di 19 Apr, 2005 11:12 |
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| LoUiS hat folgendes geschrieben:
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Gerade weil bei 802.11a im _oberen_ Band Outdoor mit bis zu 1000 mW gesendet werden darf ist es so interessant.
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Das war mir bekannt, allerdings war ich bisher davon ausgegangen, daß die Vorgaben zur automatischen Leistungsregelung und Kanalwahl den Outdoor-Einsatz von 802.11a in Deutschland damit de facto verhindern würde.
Daß die neueren LANCOMs diese Anforderungen erfüllen war mir zwar neu, ist bei näherer Überlegung aber eigentlich logisch, Asche auf mein Haupt
Cheers,
JD |
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marc b
Anmeldungsdatum: 16.12.2004
Beiträge: 462
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Verfasst am:
Di 19 Apr, 2005 13:10 |
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Hallo,
also eine Meldepflicht für Grundstücksübergereifendes Wlan gib es seit ca. einem Jahr nicht mehr!! Die ist auf Grund von EU-Richtlinenanpassung abgeschafft worden. Glaube war bis ~ Juli 2004 nötig, jetzt aber nicht mehr.
Aber wer ein öffendliches Wlan betreibet, auch wenn dies nicht Gewinnorientiert arbeitet, muss bei der RegTP angezeigt werden.
Marc |
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ToniP.
Anmeldungsdatum: 28.04.2005
Beiträge: 1
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Verfasst am:
Do 28 Apr, 2005 10:52 |
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Hi,
das Problem mit den Ping Aussetzern und L54ern hatte ich auch, aber im 2,4 GHz Band. Nach ewigem Hin und Her läuft es jetzt stabil.
Alle Einstellungen sind Default, bis auf die Verschlüsselung.
Ich habe die Übertragungsrate 11 MBit reduziert und wir benutzen nur noch die Antenne die am AUX Anschluss angeschlossen ist. (sobald die Main mitgenutzt wird kommen die Aussetzer).
Das gleiche Problem hatten wir mit unserem Indoor Netz... da genügte es die Main Antenne abzuschrauben - klingt komisch, ist aber so...
Vorher Wochenlang verärgerte User ...
Ciao,
T. |
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