Verständnisfrage: Public Spot & mißbräuchliche Inetnutzung
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- Bernie137
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Verständnisfrage: Public Spot & mißbräuchliche Inetnutzung
Hallo,
ja, wie der Titel schon sagt: Wie ist man denn als Public Spot Anbieter auf der rechtssicheren Seite gegen mißbräuchliche Internetzung mit Hilfe von Public Spot?
vg Heiko
ja, wie der Titel schon sagt: Wie ist man denn als Public Spot Anbieter auf der rechtssicheren Seite gegen mißbräuchliche Internetzung mit Hilfe von Public Spot?
vg Heiko
Man lernt nie aus.
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Re: Verständnisfrage: Public Spot & mißbräuchliche Inetnutzu
Es gibt keine Rechtssprechung für den geschäftlichen Fall zu diesem Thema in Deutschland, also kann man auch nicht sagen, ob Public Spot reicht.
- Bernie137
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Re: Verständnisfrage: Public Spot & mißbräuchliche Inetnutzu
Moin,
ich möchte es mal präzisieren: Seinerzeit standen auf der Lancom Website Dokumente, die mit Rechtssicherheit warben. Die habe ich nicht mehr. Ich finde nur eine Website, wo sich noch darauf bezogen wird: http://www.crn.de/netzwerke-tk/artikel-5508.html
Zitat: "Darüber hinaus gibt das Dokument Hinweise zum rechtssicheren Betrieb der »Public Spot Option« von Lancom-Systemen. Sie ist in Access-Points und WLAN-Routern des Herstellers integriert." Hat noch jemand das Dokument?
Und mein Verständinsproblem ist nun folgendes: Man erhält einen Abmahnbrief, indem man zum Zeitpunkt xy verdächtigt wird, dass eine mißbräuchliche Nutzung vorliegt. Nun kann man zwar anhand der Tickets und Aufzeichnung per Syslog-Server nachweisen, welche Hotelgäste das sind und ob sie online waren. Aber war es nun Meier, Schulze oder Lehmann?
vg Heiko
ich möchte es mal präzisieren: Seinerzeit standen auf der Lancom Website Dokumente, die mit Rechtssicherheit warben. Die habe ich nicht mehr. Ich finde nur eine Website, wo sich noch darauf bezogen wird: http://www.crn.de/netzwerke-tk/artikel-5508.html
Zitat: "Darüber hinaus gibt das Dokument Hinweise zum rechtssicheren Betrieb der »Public Spot Option« von Lancom-Systemen. Sie ist in Access-Points und WLAN-Routern des Herstellers integriert." Hat noch jemand das Dokument?
Und mein Verständinsproblem ist nun folgendes: Man erhält einen Abmahnbrief, indem man zum Zeitpunkt xy verdächtigt wird, dass eine mißbräuchliche Nutzung vorliegt. Nun kann man zwar anhand der Tickets und Aufzeichnung per Syslog-Server nachweisen, welche Hotelgäste das sind und ob sie online waren. Aber war es nun Meier, Schulze oder Lehmann?
vg Heiko
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Re: Verständnisfrage: Public Spot & mißbräuchliche Inetnutzu
Hi,
man kann ja bei Erzeugung der Tickets darauf vermerken, wer dieses bekommt. Wer wo gesurft hat, kannst du natürlich damit immer noch nicht sagen. Aber wie Dr.Einstein schon sagte, gibt es da keine klare Rechtslage.
Hier kann man einen Rechtsleitfaden bekommen: http://lancom.de/loesungen/wireless-lan ... leitfaden/
man kann ja bei Erzeugung der Tickets darauf vermerken, wer dieses bekommt. Wer wo gesurft hat, kannst du natürlich damit immer noch nicht sagen. Aber wie Dr.Einstein schon sagte, gibt es da keine klare Rechtslage.
Hier kann man einen Rechtsleitfaden bekommen: http://lancom.de/loesungen/wireless-lan ... leitfaden/
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Re: Verständnisfrage: Public Spot & mißbräuchliche Inetnutzu
Die nächste Frage ist ja auch, ist es aktuell deine Aufgabe herauszufinden, wer es war ? Oder ist das Aufgabe der Polizei ... Ich habe bis dato noch keinen Fall vor Gericht gesehen, die Abmahnanwälte gehen (leider) nicht so weit.
- Bernie137
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Re: Verständnisfrage: Public Spot & mißbräuchliche Inetnutzu
Hallo zusammen,
vg Heiko
Ja, es wird bei uns vermerkt, wer das Ticket hatte - das ist auch nicht das Problem, sondern:man kann ja bei Erzeugung der Tickets darauf vermerken, wer dieses bekommt.
Sehe ich als Problem. Danke erst mal, ich habe das Dokument angefordert. Mal schauen, was da so steht...Wer wo gesurft hat, kannst du natürlich damit immer noch nicht sagen.
Das ist eben die Frage auch für mich. Aber was will die Polizei herausfinden? So ein Abmahnbrief kommt nach ca. 3 Monaten. Der Überltäter ist schon längst nicht mehr da und man hat halt nur die Tickets mit ggf. zugehörigen MAC Adressen und Anschriften der Hotelgäste. Man benennt dann den Behörden alle für den fraglichen Zeitraum in Frage kommenden Hotelgäste und stellt diese dann unter Verdacht (und macht sich damit zum Ei?)?Die nächste Frage ist ja auch, ist es aktuell deine Aufgabe herauszufinden, wer es war ? Oder ist das Aufgabe der Polizei ... Ich habe bis dato noch keinen Fall vor Gericht gesehen, die Abmahnanwälte gehen (leider) nicht so weit.
vg Heiko
Man lernt nie aus.
Re: Verständnisfrage: Public Spot & mißbräuchliche Inetnutzu
Hi,
aus aktuell eigener Erfahrung kann ich sagen, dass die Abmahnungen tatsaechlich auch noch nach 3 Jahren!!! kommen.
Ciao
LoUiS
aus aktuell eigener Erfahrung kann ich sagen, dass die Abmahnungen tatsaechlich auch noch nach 3 Jahren!!! kommen.
Ciao
LoUiS
Dr.House hat geschrieben:Dr. House: Du bist geheilt. Steh auf und wandle.
Patient: Sind Sie geisteskrank?
Dr. House: In der Bibel sagen die Leute schlicht "Ja, Herr" und verfallen dann ins Lobpreisen.
Re: Verständnisfrage: Public Spot & mißbräuchliche Inetnutzu
Hallo Heiko,
"rechtssicher" ist bei Abmahnungen leider gar nichts... man kann nur mit den Unterlagen von Lancom evtl. "mehr Probleme" vermeiden.
Wenn Du ganz sicher gehen willst, Internet per VPN ins Ausland routen, denn dann bekommst Du keine Abmahnungen
Grüße
Cpuprofi
"rechtssicher" ist bei Abmahnungen leider gar nichts... man kann nur mit den Unterlagen von Lancom evtl. "mehr Probleme" vermeiden.
Wenn Du ganz sicher gehen willst, Internet per VPN ins Ausland routen, denn dann bekommst Du keine Abmahnungen

Grüße
Cpuprofi
- Bernie137
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Re: Verständnisfrage: Public Spot & mißbräuchliche Inetnutzu
Hallo,
"Wenn Du ganz sicher gehen willst, Internet per VPN ins Ausland routen, denn dann bekommst Du keine Abmahnungen" Das habe ich auch noch nicht gehört. Klingt nicht ganz konventionell.
Ich hab schon die Vorkehrung getroffen, dass Hotelgäste über einen separaten TDSL ins Internet gelangen und somit von unseren Firmenzugängen getrennt. Wir hatten auch schon den Fall des Missbrauchs. Unser Anwalt hatte zurückgeschrieben, dass wir die Anschriften der Übeltäter kennen jedoch nicht benannt. Dabei ist es zum Glück geblieben, aber daher meine Frage hier: Wie wenn da einer weiter bohrt?
Vg Heiko
"Wenn Du ganz sicher gehen willst, Internet per VPN ins Ausland routen, denn dann bekommst Du keine Abmahnungen" Das habe ich auch noch nicht gehört. Klingt nicht ganz konventionell.
Ich hab schon die Vorkehrung getroffen, dass Hotelgäste über einen separaten TDSL ins Internet gelangen und somit von unseren Firmenzugängen getrennt. Wir hatten auch schon den Fall des Missbrauchs. Unser Anwalt hatte zurückgeschrieben, dass wir die Anschriften der Übeltäter kennen jedoch nicht benannt. Dabei ist es zum Glück geblieben, aber daher meine Frage hier: Wie wenn da einer weiter bohrt?
Vg Heiko
Man lernt nie aus.
Re: Verständnisfrage: Public Spot & mißbräuchliche Inetnutzu
Hallo Heiko,
Aber die Frage ist: Willst Du verhindern, daß Ihr eine Abmahnung bekommt oder willst Du den Missbrauch an sich verhindern?
Grüße
Cpuprofi
das sollte Dir auch euer Anwalt beantworten können: Strafanzeige, Ermittlungen, Klage und Gerichtsverhandlung wären die nächsten Schritte... Und dann noch die zivilrechtlichen Schritte (Korrespondenz, Klage und Gerichtsverhandlung)...Bernie137 hat geschrieben:...aber daher meine Frage hier: Wie wenn da einer weiter bohrt?...
Aber die Frage ist: Willst Du verhindern, daß Ihr eine Abmahnung bekommt oder willst Du den Missbrauch an sich verhindern?
Grüße
Cpuprofi
- Bernie137
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Re: Verständnisfrage: Public Spot & mißbräuchliche Inetnutzu
Hallo cpuprofi,
Hmm, vielleicht habe ich die Syslog Protokollierung nicht optimal konfiguriert. Was habt ihr da eingestellt?
vg Heiko
Wir wissen beide, dass das nicht zu 100% zu verhndern ist. Daher stellt sich nicht die Frage, sondern wie aussagefähig ist man mit Public Spot?Aber die Frage ist: Willst Du verhindern, daß Ihr eine Abmahnung bekommt oder willst Du den Missbrauch an sich verhindern?
War in technischer Hinsicht bzgl. Aussagefähigkeit gemeint. Der Anwalt wollte auch nur die Zuarbeit von mir aus der Syslog Aufzeichnung... Ich habe dagesessen und in den Protokollen rumgewühlt. Und wonach sucht man da?aber daher meine Frage hier: Was wenn da einer weiter bohrt?
Hmm, vielleicht habe ich die Syslog Protokollierung nicht optimal konfiguriert. Was habt ihr da eingestellt?
vg Heiko
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Re: Verständnisfrage: Public Spot & mißbräuchliche Inetnutzu
Hallo Heiko,
Du machst da ja schon die Ermittlungsarbeit der Polizei... ist doch nicht Deine Aufgabe.
Als Public-Spot Betreiber mußt Du nur benennen können wer Zugang zu dem entsprechenden Netz hatte und mehr nicht! Für alles Andere wäre die Polizei zuständig. Und bei einem Zivilverfahren muß der juristische Gegner eben sehen, was er mit diesen Informationen (Namen der in Frage kommenden Personen) anfangen kann...
Zu Deinem Syslog:
"Login" ist doch nur für das Einloggen auf den Router/AP, könnte man also weglassen und "Verbindungen" wäre nur sinnvoll wenn auch die WAN-IP mit angezeigt würde (wo ich aber jetzt nicht sagen kann, ob das so geschieht), ansonsten ist das doch alles richtig.
Grüße
Cpuprofi
da hast Du Dir ja selber unnötig Arbeit gemacht... wenn Du gar keine Syslog-Aufzeichnungen vom Public-Spot hättest, müßtest Du auch nichts heraussuchen...Bernie137 hat geschrieben:...Der Anwalt wollte auch nur die Zuarbeit von mir aus der Syslog Aufzeichnung... Ich habe dagesessen und in den Protokollen rumgewühlt. Und wonach sucht man da?...
Du machst da ja schon die Ermittlungsarbeit der Polizei... ist doch nicht Deine Aufgabe.

Als Public-Spot Betreiber mußt Du nur benennen können wer Zugang zu dem entsprechenden Netz hatte und mehr nicht! Für alles Andere wäre die Polizei zuständig. Und bei einem Zivilverfahren muß der juristische Gegner eben sehen, was er mit diesen Informationen (Namen der in Frage kommenden Personen) anfangen kann...

Zu Deinem Syslog:
"Login" ist doch nur für das Einloggen auf den Router/AP, könnte man also weglassen und "Verbindungen" wäre nur sinnvoll wenn auch die WAN-IP mit angezeigt würde (wo ich aber jetzt nicht sagen kann, ob das so geschieht), ansonsten ist das doch alles richtig.
Grüße
Cpuprofi
- Bernie137
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Re: Verständnisfrage: Public Spot & mißbräuchliche Inetnutzu
Hallo cpuprofi,
Den Rechtsratgeber habe ich bei Lancom Presales angefordert, aber wieso kann man den nicht öffentlich zugänglich machen?
vg Heiko
Gut möglich, aber im ersten Schritt war ja noch keine Polizei im Spiel und unser Anwalt wollte eben auch erst mal etwas Handfestes haben, verständlich, oder?Du machst da ja schon die Ermittlungsarbeit der Polizei... ist doch nicht Deine Aufgabe.
Endlich kommen wir der Sache auf den Punkt. Das ist eine Aussage, die mir schon mal weiter hilft. Gibt es dazu im Netz etwas Offizielles, Paragraphen etc... oder bei Lancom? Ich bin der Meinung, dass es dazu schon mal etwas auf der Lancom Homepage gab, aber ich finde es nicht mehrAls Public-Spot Betreiber mußt Du nur benennen können wer Zugang zu dem entsprechenden Netz hatte und mehr nicht! Für alles Andere wäre die Polizei zuständig. Und bei einem Zivilverfahren muß der juristische Gegner eben sehen, was er mit diesen Informationen (Namen der in Frage kommenden Personen) anfangen kann...![]()

Den Rechtsratgeber habe ich bei Lancom Presales angefordert, aber wieso kann man den nicht öffentlich zugänglich machen?
vg Heiko
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Re: Verständnisfrage: Public Spot & mißbräuchliche Inetnutzu
Hallo Heiko,
Die Frage ist doch immer: Was willst Du erreichen?
Keine Abmahnungen = Routing ins Ausland
Wissen welche Maßnahmen Du bei Abmahnungen ergreifen musst = Bei abmahnenden Anwälten nennst Du die Namen und mehr nicht. Und bei Strafverfahren reichen auch die Namen und wenn nicht, wird sowieso meistens von der Staatsanwaltschaft die ganze EDV beschlagnahmt und wenn nichts gefunden wird nach ca. 6-12 Monaten wieder heraus gegeben...
Ansonsten: Komplette Überwachung des Internetverkehres per UTM-Lösungen (wie z.B. Securepoint)... aber was sagt der Datenschutz dann dazu...
Außerdem: Abmahnungen gibt es nur bei uns in Deutschland und in Österreich (aber die haben komischerweise das Problem nicht...)!
Grüße
Cpuprofi
ist nicht verständlich, da dieses auch nicht die Aufgabe eures Anwalts ist, Ermittlungen (und das ist das schon) für den Gegner zu machen (unabhängig davon, dass der Anwalt wohl kaum Ahnung von Syslog-Einträgen hat...)Bernie137 hat geschrieben:...unser Anwalt wollte eben auch erst mal etwas Handfestes haben, verständlich, oder?...

StGB? BGB? und haufenweise Urteile in alle möglichen Richtungen... Nein einen Freifahrschein gibt es NICHT!Bernie137 hat geschrieben:...Das ist eine Aussage, die mir schon mal weiter hilft... Gibt es dazu im Netz etwas Offizielles, Paragraphen...
Die Frage ist doch immer: Was willst Du erreichen?
Keine Abmahnungen = Routing ins Ausland
Wissen welche Maßnahmen Du bei Abmahnungen ergreifen musst = Bei abmahnenden Anwälten nennst Du die Namen und mehr nicht. Und bei Strafverfahren reichen auch die Namen und wenn nicht, wird sowieso meistens von der Staatsanwaltschaft die ganze EDV beschlagnahmt und wenn nichts gefunden wird nach ca. 6-12 Monaten wieder heraus gegeben...
Ansonsten: Komplette Überwachung des Internetverkehres per UTM-Lösungen (wie z.B. Securepoint)... aber was sagt der Datenschutz dann dazu...
Außerdem: Abmahnungen gibt es nur bei uns in Deutschland und in Österreich (aber die haben komischerweise das Problem nicht...)!
Grüße
Cpuprofi
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Re: Verständnisfrage: Public Spot & mißbräuchliche Inetnutzu
Davon würde ich abraten, du darfst doch auf KEINEN FALL irgendwem interne persönliche Daten geben. Damit macht man sich strafbar. Wenn ein Staatsanwalt jedoch ein Verfahren einleiten sollte (was eh nicht passiert), darfst du ausschließlich diesem die gespeicherten Daten zukommen lassen.cpuprofi hat geschrieben: Wissen welche Maßnahmen Du bei Abmahnungen ergreifen musst = Bei abmahnenden Anwälten nennst Du die Namen und mehr nicht. Und bei Strafverfahren reichen auch die Namen und wenn nicht, wird sowieso meistens von der Staatsanwaltschaft die ganze EDV beschlagnahmt und wenn nichts gefunden wird nach ca. 6-12 Monaten wieder heraus gegeben...
aber wie du schon sagst, Deutschland ist da furchtbar an dieser Stelle. In dem Rechtsratgeber steht auch nix brauchbares drin. Ich würde erst dann einen eigenen Anwalt einschalten, wenn wirklich Strafanzeige gestellt wurde, woher ist es Geld ausm Fenster werfen Richtung eigenen Anwalt, der ja auch bezahlt werden will. (meine persönliche Meinung)
Gruß Dr.Einstein