na ja Anwälte sehen das wohl anders:Dr.Einstein hat geschrieben:...Davon würde ich abraten, du darfst doch auf KEINEN FALL irgendwem interne persönliche Daten geben. Damit macht man sich strafbar...
Folgen für Sie:
•Sie gelten als Verantwortlicher (Störer) bezüglich der Ihnen vorgeworfenen Verletzung
•Sie können unter Umständen auf Unterlassung in Anspruch genommen und abgemahnt werden.
Sie müssen somit für die Kosten der Abmahnung aufkommen, die Höhe muss hinterfragt werden. Meistens ist die Berechnung deutlich überhöht.
Ein Anspruch auf Schadensersatz gegen Sie besteht in der Regel nicht, da Sie nicht Täter oder Teilnehmer sind.
Die Abgrenzung zwischen Verantwortung oder nicht, muss auch in Ihrem Fall genau geprüft werden. Eine Verallgemeinerung passt nicht.
Ausnahme:
Sie müssen aber dann nicht als Störer haften, obwohl der Zugang ungesichert ist, wenn Sie den Zugang
•Familienangehörigen (Mit Belehrung) oder
•konkret bekannten Dritten (vertragliche Verpflichtung zur Einhaltung Urheberrechte liegt vor) überlassen haben und es sich um einen Erstfall handelt.
Nur mal so zur Info...
Grüße
Cpuprofi