Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung

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Jirka
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Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung

Beitrag von Jirka »

Hallo zusammen,

ein Kunde von mir hat die Tage eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung bekommen. Es ist ein mittelgroßes Hotel mit Hot-Spot (WLC + 20 APs).

Auf dem Anschreiben auf Seite 1 sind mal gleich 58 (!) Rechtsanwälte namentlich aufgeführt, vermutlich so eine große Kanzlei, die mit sowas ihr Geld verdient. Nach zwei Seiten bla bla wird es genauer:
Konkret wurde über Ihren Internetanschluss das Werk
La La Land, Film
bzw. Teile davon über das Filesharing-Protokoll bittorent angeboten, übertragen und damit einer Vielzahl an Personen unentgeltlich zur Verfügung gestellt.
Werk: La La Land
Werktyp: Film
Mandant: Studiocanal GmbH
File-Hash: [...]
Download-Angebotszeit: 04.10.2017 22:40:40 bis 05.10.2017 02:28:51
IP-Adresse: [...]

Die Dokumentation der Rechtsverletzung erfolgte mit Hilfe des Peer-to-Peer Forensic Systems (PFS) der Digital Forensics GmbH.
...
Meine Frage: Wie kann man jetzt am (kosten-)günstigsten die ganze Geschichte loswerden? Geht da auch was ohne Rechtsanwalt? Weil wenn die Rechtsanwälte loslegen, werden die Beträge ja auch schnell mal vierstellig. Brauch man einfach nur sagen, hier wird ein Hot Spot betrieben und dann lassen die Anwälte ab, oder wie? Gibt es da irgendein Musterschreiben? Oder soll man die Sache doch besser über einen Rechtsanwalt laufen lassen (nur dann ist so ein Hotspot auf Dauer ja doch mit Nebenkosten verbunden)?

Vielen Dank und viele Grüße,
Jirka
cpuprofi
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Re: Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung

Beitrag von cpuprofi »

Hallo Jirka,

eigentlich solltest Du es ja selber wissen:

§ 8 Abs. 1 S. 2, 3 TMG neue Fassung:
„Sofern diese Diensteanbieter nicht verantwortlich sind, können sie insbesondere nicht wegen einer rechtswidrigen Handlung eines Nutzers auf Schadensersatz oder Beseitigung oder Unterlassung einer Rechtsverletzung in Anspruch genommen werden; dasselbe gilt hinsichtlich aller Kosten für die Geltendmachung und Durchsetzung dieser Ansprüche.
Die Sätze 1 und 2 finden keine Anwendung, wenn der Diensteanbieter absichtlich mit einem Nutzer seines Dienstes zusammenarbeitet, um rechtswidrige Handlungen zu begehen.“.

Weiter sind die "Ermittlungen" der Firma "Digital Forensics GmbH" durchaus umstritten:

https://www.wbs-law.de/abmahnung-filesh ... men-73056/

Also teilt den Anwälten des Abmahners mit, dass ihr dort einen öffentlichen Hotspot betreibt und bestreitet die Urheberechtsverletzung selber begannen zu haben. Fertig.

Grüße
Cpuprofi
MariusP
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Re: Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung

Beitrag von MariusP »

Hi,
Es gibt ja von Lancom ein Rechtsgutachten, das man als Kunde anfragen kann.
Meld dich offiziell bei Lancom und frag danach.
https://www.lancom-systems.de/download/ ... LANCOM.pdf
Unten stehen Infos und Telefonnummer.
Gruß
Erst wenn der letzte Baum gerodet, der letzte Fluss vergiftet, der letzte Fisch gefangen ist, werdet Ihr merken, dass man Geld nicht essen kann.

Ein Optimist, mit entäuschten Idealen, hat ein besseres Leben als ein Pessimist der sich bestätigt fühlt.
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Jirka
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Re: Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung

Beitrag von Jirka »

Hallo Marius,

die Version von 2011 habe ich. Ist die inzwischen überarbeitet worden? Ist wohl anzunehmen, ne?
Dann werde ich mir die noch mal besorgen, damit ich diesbezüglich mal auf den aktuellsten Stand komme.

Vielen Dank und viele Grüße,
Jirka

Hallo zusammen,

vielen Dank, da mir auch anderweitig bereits weitergeholfen wurde, benötige ich derzeit keine weiteren Antworten mehr. Ich berichte noch mal, was draus geworden ist.

Viele Grüße,
Jirka
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Bernie137
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Re: Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung

Beitrag von Bernie137 »

Hallo Jirka,

ich denke es ist ratsam einen Anwalt einzuschalten. Eigentlich sollte doch die neue Gestzeslage ganau solche Abmahnsachen unterbinden?

Gruß Bernie
Man lernt nie aus.
the pet
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Re: Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung

Beitrag von the pet »

Bernie137 hat geschrieben:Hallo Jirka,

ich denke es ist ratsam einen Anwalt einzuschalten. Eigentlich sollte doch die neue Gestzeslage ganau solche Abmahnsachen unterbinden?

Gruß Bernie
sollte es tut es aber nicht
den wenn man genau durchliest steht sinngemäs drinnen das der betreiber alles mögliche tuhen muss um das was "nicht gewünscht" ist underbinden muss

genaugenommen hatte sich mit der gesetzesenderung nichts geändert nur das der betreiber eine höhere sorgfaldspflicht hat

aber im normahlfall sollte das hotell wissen wan welches zimmer welchen token hatte

der rest sollte über log und buchunskalender für die statsanwaltschaft kein proplem sein
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Jirka
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Re: Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung

Beitrag von Jirka »

Hallo,
the pet hat geschrieben:Aber im Normalfall sollte das Hotel wissen, wann welches Zimmer welchen Token hatte.
dann kommen aber immer noch 25 Gäste in Frage...

Viele Grüße,
Jirka
Dr.Einstein
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Re: Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung

Beitrag von Dr.Einstein »

Jirka hat geschrieben:Hallo,
the pet hat geschrieben:Aber im Normalfall sollte das Hotel wissen, wann welches Zimmer welchen Token hatte.
dann kommen aber immer noch 25 Gäste in Frage...

Viele Grüße,
Jirka
Interessiert dich aber nicht, du bist keine Ermittlungsbehörde sondern nur ein kleiner Hotelbetreiber :)

Gruß Dr.Einstein
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Jirka
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Re: Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung

Beitrag von Jirka »

Genau! :-)
the pet
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Re: Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung

Beitrag von the pet »

Jirka hat geschrieben:Hallo,
the pet hat geschrieben:Aber im Normalfall sollte das Hotel wissen, wann welches Zimmer welchen Token hatte.
dann kommen aber immer noch 25 Gäste in Frage...

Viele Grüße,
Jirka
kan ich mir aber irgendwie nicht vorstellen das in einem zimmer 25 leute sitzen und diese dan den gleichen token haben
im normahlfall sollte doch jees zimmer seinen eigenen haben

damit man dan die buchungen und die token den ermitlungsbehörden übergeben kann
die werden dan den rest erledigen

da der betreiber nicht mitloggen darf welche person wan online war
Dr.Einstein
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Re: Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung

Beitrag von Dr.Einstein »

- Tagungen?
- Jugendherberge?

Wer verpflichtet uns denn nieder zuschreiben, welche Person welches Token erhalten hat. Zumal bei einer Tagung ich die Namen der Gäste überhaupt nicht kenne, geht mich auch nichts an, da mich die Firma bzw. der Leiter bezahlt und nicht die ganzen Besucher.

Eigentlich gilt ja zuerst die Unschuldsvermutung. Die wird angezweifelt, weil deine IP deines Anschlusses aufgetaucht ist in Zusammenhang mit bösem Zeugs. Also geht es dir erst einmal darum, dass du dich als Anschlussinhaber entlastest. Reicht also schon, wenn du beweisen kannst, dass zum Zeitpunkt x y mögliche Personen Zugriff hatten. Rest ist Aufgabe der Staatsanwaltschaft bzw die des Aktenvernichters/Mülleimers.

Aber eigentlich war das so vor dem neuen Gesetz. Bin etwas verwundert über den Brief von Jirka. Aber war ja zu erwarten, dass unser toller Bundestag kein wasserdichtes Gesetz entwerfen kann/will.

Gruß Dr.Einstein
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Bernie137
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Re: Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung

Beitrag von Bernie137 »

Hi the pet,
the pet hat geschrieben:kan ich mir aber irgendwie nicht vorstellen das in einem zimmer 25 leute sitzen und diese dan den gleichen token haben
im normahlfall sollte doch jees zimmer seinen eigenen haben
Du miss verstehst es ja auch. Es geht nicht darum, dass 25 Leute den gleichen Token haben, sondern die Tatsache dass 25 verschiedene Leute mit jeweils eignem Token online waren. Als Betreiber kann man dann selbst nicht feststellen, wer der Verursacher war. Das ist Aufgabe der Ermittlungsbehörde/Staatsanwaltschaft.

Gruß Bernie
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langewiesche
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Re: Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung

Beitrag von langewiesche »

Kurz um ... das gelaufe hat das nun da Hotel ...
Es gruesst Lars
--
Zwischen einen NAT-Router hinter einen Nat-Router und vor einen NAT-Router passt immer noch ein NAT-Router
the pet
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Re: Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung

Beitrag von the pet »

genau
wan hat den unsere regirung das wirklich letzte wasserdichte gesetz veröffentlicht das nicht von irgendwem gekipt wurde
ich hatte auch gehoft das sich da was tuht aber wahr enteuscht was dabei rausgekommen ist :twisted: :twisted: :twisted:

alle schreien nach freien w-lan ....
und selbst unsere stätte und gemeinden hohlen sich dann die grossen um die netze aufzubauen
oder regeln das dan über 3.anbieter
das sagt doch schon alles

und die grossen dürfen bzw müssen dan den datentransfer der einzelnen user mitloggen und dokumentiren was ein kleiner (hotell oder büro)
gar nicht darf

und wenn jemand scheise baud auch noch der gearschte ist
selbst solche projekte wie freifunk mit dem jeder n einigermasen sichern hotspott aufbauen kann stehen durch diversen gesetze zur zertivizirten firmware auf der kippe


und da jugendherberge halbstatlich sind und meistens auch nicht mit nur 25 usern auskommen ....
würde ich sagen das da dan wiederum andere konsepte dahinter stehen da auch die potenzielle zilgruppe für solche themen sehr anfällig ist

n schöner artickel zum thema

https://www.heise.de/newsticker/meldung ... 24708.html
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