Hallo,
wenn ich meinem Nachbarn die Möglichkeit gebe meinen DSL Anschluss mit seinem Provider zu benutzen und er betreibt exessives Filesharing, muss er sich auch dann dafür verantworten oder ich als Mieter des DSL Anschlusses. Wie gesagt er geht über seinen Provider mit seinen Zugangsdaten ins Inet.
Rechtsfrage
Moderator: Lancom-Systems Moderatoren
Hi Claus,
da die Provider die Zuordnung zwischen IP-Adresse und User speichern, würde ich erstmal davon ausgehen, daß das Überfall-Kommando bei deinem Nachbarn auftaucht...
Aber das solltest du doch besser einen Anwalt fragen, der sein Geld mit Abmahnungen für Urheberrechtsverstösse verdient - der sollte das wissen...
Gruß
Backslash
da die Provider die Zuordnung zwischen IP-Adresse und User speichern, würde ich erstmal davon ausgehen, daß das Überfall-Kommando bei deinem Nachbarn auftaucht...
Aber das solltest du doch besser einen Anwalt fragen, der sein Geld mit Abmahnungen für Urheberrechtsverstösse verdient - der sollte das wissen...
Gruß
Backslash
- telekomisbesser
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Also das ist so:
Wenn der gute Nachbar böse Dinge im Internet tut wird natürlich seine IP und damit seine Internetkennung zuerst auffallen. Es gibt natürlich Wege nachzusehen über welchen Anschluss das ganze gelaufen ist. Ich bin mir sicher, dass ihr im Fall der Fälle beide besuche bekommt.
Und du hast dann das Problem zu beweisen, dass du mit der sacht nichts zu tun hast.
(Wenn du nur saubere PCs hast keine Problem)
Ein anderes Thema ist, ob das überhaupt erlaubt ist, dass du und dein Nachbar (gleichzeitig) über deinen AS online seit. Schau mal in die AGB deines Line-Providers.
Das ist ja eine Art "Weitervermietung" und die ist meist ausgeschlossen.
Das "exessives Filesharing" ist so eine Sachen, wenn der Gute z.B. Musik saugt bekommt ihr beide ein lächeln, aber vermutlich keine Prozess, geht es um "Daten, deren Besitz strafbar ist", gibt es von Papa-Staat schneller einen mit dem Dampfhammer als du gucken kannst.
(Ich hab da keine Erfahrung, aber ich kenne einen Dampfhammerschwinger
)

Und du hast dann das Problem zu beweisen, dass du mit der sacht nichts zu tun hast.
(Wenn du nur saubere PCs hast keine Problem)

Das ist ja eine Art "Weitervermietung" und die ist meist ausgeschlossen.


(Ich hab da keine Erfahrung, aber ich kenne einen Dampfhammerschwinger
