Am heutigen Donnerstag hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) einen 120 MHz breiten Frequenzblock für Broadband Fixed Wireless Access (BFWA) per Allgemeinzuteilung freigegeben. Zwischen 5,755 und 5,875 GHz können nun Netzbetreiber fest installierte Funksysteme für Breitbandzugänge ohne zusätzliche Lizenz in Betrieb nehmen. Die Allgemeinzuteilung gilt für "gewerblich öffentliche, breitbandige, ortsfeste Verteilsysteme", nicht für private oder firmeninterne Zwecke. Provider müssen die Inbetriebnahme solcher Systeme per Formular der Bundesnetzagentur anzeigen, Verwaltungsgebühren fallen nicht an. "Insoweit kann mit diesem zugeteilten Frequenzband eine weitere Lücke in der Versorgung mit schnellen Netzzugängen geschlossen werden", meint Matthias Kurth, Präsident der BNetzA.
Für die Nutzung des Frequenzblocks schreibt die Agentur keine spezielle Funktechnik vor, sondern setzt Rahmenbedingungen: Die effektive isotrope Strahlungsleistung für Punkt-zu-Punkt- und Punkt-zu-Mehrpunkt-Verbindungen ist auf vier Watt EIRP (36 dBm) begrenzt, ferner gilt eine spektrale Grenze von 200 Milliwatt/MHz (23 dBm/MHz).
Bitte in die nächste Firmware einbauen, danke
