Lancom - Einsatzbereiche - kein Einsatz im Bereich KRITIS und NIS2 ?

Forum zu aktuellen Geräten der LANCOM Router/Gateway Serie

Moderator: Lancom-Systems Moderatoren

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plumpsack
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Lancom - Einsatzbereiche - kein Einsatz im Bereich KRITIS und NIS2 ?

Beitrag von plumpsack »

Per Zufall gefunden

QIG_1900EF_EN.pdf
Quick Installation Guide LANCOM 1900EF
Do 02 Mär 2023

und

QIG_883-plus-VoIP_DE.pdf
Quick Installation Guide LANCOM 883+ VoIP
Mi 08 Feb 2023

etc.
Einsatzbereiche
→ Die Geräte dürfen nur im Einklang mit den jeweiligen ­Landesvorschriften und unter Berücksichtigung der dort gültigen
Rechtslage verwendet werden!
Die Geräte dürfen nicht zur Steuerung, Schaltung oder Datenüber­tragung von Maschinen, deren Funktion oder deren
­Funktionsausfall eine Gefahr für Leib und Leben darstellen können oder zum Betrieb kritischer Infrastruktur verwendet
werden.

→ Die Geräte mit ihrer jeweiligen Software sind nicht für die Verwendung in folgenden Bereichen konzipiert, vorgesehen oder
zertifiziert: den Betrieb von Waffen, Waffensystemen, Nuklearanlagen, Massentransportmitteln, autonomen Fahrzeugen,
Flugzeugen, lebenserhaltenden Computern oder Ausrüstungen (einschließlich Wiederbelebungsgeräten und chirurgischen
Implantaten), für die Bekämpfung der Umweltverschmutzung, für das Management von Gefahrstoffen oder für andere
gefährliche Anwendungen, bei denen ein Ausfall des Gerätes oder der Software zu einer Situation führen könnte, in der es
zu Verletzungen oder zum Tod von Personen kommen kann. Der Kunde ist sich bewusst, dass die Verwendung der Geräte
oder der Software in solchen Anwendungsbereichen voll und ganz auf das Risiko des Kunden zurückzuführen ist.
Applications
→ The devices may only be used in accordance with the relevant national regulations and under consideration of the legal
situation applicable there.
The devices must not be used for the actuation, control, and data transmission of machinery that, in case of malfunction or
failure, may present a danger to life and limb, nor for the operation of critical infrastructures.
→ The devices with their respective software are not designed, intended or certified for use in: the operation of weapons,
weapons systems, nuclear facilities, mass transportation, autonomous vehicles, aircraft, life support computers or
equipment (including resuscitators and surgical implants), pollution control, hazardous materials management, or other
hazardous ­applications where failure of the device or software could lead to a situation in which personal injury or death
could result. The customer is aware that the use of the devices or software in such applications is entirely at the customer‘s
risk.
Seit wann gibt es diese "Klausel"/ diesen Hinweis?

Ich habe mir nie diese QIG_*.pdf Dateien angeguckt.

In den HWS_*.pdf und DS_*.pdf steht nichts zum Thema "Einsatzbereiche".

Danke schon einmal für die Infos vorab.
plumpsack
Beiträge: 680
Registriert: 15 Feb 2018, 20:23

Re: Lancom - Einsatzbereiche - kein Einsatz im Bereich KRITIS und NIS2 ?

Beitrag von plumpsack »

plumpsack hat geschrieben: 19 Jul 2025, 16:58 Seit wann gibt es diese "Klausel"/ diesen Hinweis?
LANCOM_883+_VOIP_ANL-DE.pdf
vom 17 Apr 2020

Gibt es noch ältere Versionen zu dem Thema?
sixty
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Registriert: 21 Sep 2010, 22:54

Re: Lancom - Einsatzbereiche - kein Einsatz im Bereich KRITIS und NIS2 ?

Beitrag von sixty »

Würde mich nicht wundern. Das Ganze ist eine Mischung aus EU- und Versicherungsrecht, so wie das berühmte "Geräte nicht unbeaufsichtigt betreiben".

Würde man es den Kunden pauschal gestatten, fallen die Prämien für Haftpflichtversicherungen zur Produkthaftung deutlich höher aus.
So braucht man nur für die entsprechenden Vetriebskanäle (Großkunden mit entsprechenden Zusatzvereinbarungen oder eventuell auch durch Bestellung anderer SKUs für entsprechend freigegebene Geräte) eine teurere Versicherung abzuschließen.
Dabei müssen die Geräte sich noch nicht mal technisch unterscheiden. Früher hatte man auch andere SKUs für "commercial", "industrial" und military.
plumpsack
Beiträge: 680
Registriert: 15 Feb 2018, 20:23

Re: Lancom - Einsatzbereiche - kein Einsatz im Bereich KRITIS und NIS2 ?

Beitrag von plumpsack »

In den Hinweisen steht u.A. auch :

Kein Einbau in einen abschließbaren Serverschrank
"Das Gerät muss frei zugänglich montiert werden ... ein fester Einbau (...) ist nicht gestattet."
Obwohl Lancom die Option für den Einbau in einen Serverschrank/Rack-Mount anbietet?

Kein Betrieb bei Gewitter
"Das Gerät ... und sollte bei Gewitter vom Strom getrennt werden."
Da dürfte ja kein Admin in Deutschland Lancom-Geräte einsetzen.

Und ganz besonders:
"Die Geräte dürfen nicht ... zum Betrieb kritischer Infrastruktur verwendet
werden."
:G)
jgraef
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Registriert: 14 Feb 2011, 22:26
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Kontaktdaten:

Re: Lancom - Einsatzbereiche - kein Einsatz im Bereich KRITIS und NIS2 ?

Beitrag von jgraef »

Genau genommen heißt das nur, dass jeder für sein Handeln selbst verantwortlich ist und soll verhindern, dass diese Verantwortung an den Hersteller weitergereicht wird.
Ich gehe mal davon aus, dass man diese Passagen genauso bei allen anderen Herstellern finden wird.

Vor 20 Jahren habe ich noch gedacht, dass die Aufschrift "Dieser Kaffee ist heiß und kann zu Verbrennungen führen" auf amerikanischen Kaffeebechern vollkommen überzogen ist, da das eigentlich der gesunde Menschenverstand gebietet, aber um den mache ich mir zunehmend mehr Sorgen. Heute wird halt lieber hinterher geklagt als vorher nachhgedacht. Und genau davor müssen sich die Hersteller halt schützen.
firefox_i
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Re: Lancom - Einsatzbereiche - kein Einsatz im Bereich KRITIS und NIS2 ?

Beitrag von firefox_i »

plumpsack hat geschrieben: Gestern, 22:47 In den Hinweisen steht u.A. auch :

Kein Einbau in einen abschließbaren Serverschrank
"Das Gerät muss frei zugänglich montiert werden ... ein fester Einbau (...) ist nicht gestattet."
Obwohl Lancom die Option für den Einbau in einen Serverschrank/Rack-Mount anbietet?
Hmmm also frei zugänglich heißt doch eigentlich, dass ich an die Kiste ohne technische Hilfsmittel wie Leitern, Hebebühnen usw. rankommen muss.
Ein Serverschrank sollte - sofern er nicht unterhalb der 12m hohen Hallendecke montiert ist - durchaus erlaubt sein.

Und fester Einbau heißt nicht unter Putz, hinter RiGips oder so.

So ist zumindest bei uns die Definition ;-)

S.
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