5 GHz Störsender
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5 GHz Störsender
Moin,
eine Frage an Euch.
Wenn man eine Richtfunstrecke aufbauen möchte die über ein fremdes Gebäude geht, muss man den Gebäudeeigentümer darüber informieren (alles auf einem Grundstück)?
Was ist wenn es nicht gewünscht wird man es aber dennoch macht und der Eigentümer einen 5 GHz Störsender von Conrad installiert, der Radar simuliert und den AP immer zum Kanalwechsel veranlasst?
Was tut man?
Thorsten
eine Frage an Euch.
Wenn man eine Richtfunstrecke aufbauen möchte die über ein fremdes Gebäude geht, muss man den Gebäudeeigentümer darüber informieren (alles auf einem Grundstück)?
Was ist wenn es nicht gewünscht wird man es aber dennoch macht und der Eigentümer einen 5 GHz Störsender von Conrad installiert, der Radar simuliert und den AP immer zum Kanalwechsel veranlasst?
Was tut man?
Thorsten
Provider: Kabel Deutschland Flat 32
VoIP: Sipgate Plus
Router: Lancom 1781EF+FW 9.0, 2 x D-Link DAP-2695
VoIP: AW COMpact 5000R, CFT 3500, Gigaset N720
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Moin,
Gruß Alfred
Was soll das denn bitte sein?Was ist wenn es nicht gewünscht wird man es aber dennoch macht und der Eigentümer einen 5 GHz Störsender von Conrad installiert, der Radar simuliert und den AP immer zum Kanalwechsel veranlasst?
Gruß Alfred
“There is no death, there is just a change of our cosmic address."
-- Edgar Froese, 1944 - 2015
-- Edgar Froese, 1944 - 2015
Hallo,
also WLAN dürfte in dieser Hinsicht wirklich kein Problem sein. Zum einen sind die Gerätschaften zugelassen und zum anderen schraub es einfach hin. Es gibt so schöne Wlan Antennen die sehen fast aus als wenn Sie für TV&Radio gemacht sind;=) Da gibt es viele Möglichkeiten. Der Sender ist aussen und Inhouse ist da meist eh nicht mehr viel zu empfangen.
Und Leute die mit Funkdiensten ein Problem haben, die werden sich eh keinen Störsender aufs eigene Dach setzten.
Wenn man so einen als Nachbarn hat, dann gibt es ein Nettes Programm, Fake-AP da hat er dann gleich auf einen Schlag 300 Access Points vor der Nase die es auf Ihn abgesehen haben. Merken tut er es aber erst wenn er selber Wlan benutzt.
also WLAN dürfte in dieser Hinsicht wirklich kein Problem sein. Zum einen sind die Gerätschaften zugelassen und zum anderen schraub es einfach hin. Es gibt so schöne Wlan Antennen die sehen fast aus als wenn Sie für TV&Radio gemacht sind;=) Da gibt es viele Möglichkeiten. Der Sender ist aussen und Inhouse ist da meist eh nicht mehr viel zu empfangen.
Und Leute die mit Funkdiensten ein Problem haben, die werden sich eh keinen Störsender aufs eigene Dach setzten.
Wenn man so einen als Nachbarn hat, dann gibt es ein Nettes Programm, Fake-AP da hat er dann gleich auf einen Schlag 300 Access Points vor der Nase die es auf Ihn abgesehen haben. Merken tut er es aber erst wenn er selber Wlan benutzt.
Pengiun
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Ok vertiefen wir das. Es gibt zwei Gebäude auf einem UNI Gelände. Zwischen den beiden Gebäuden ist ein weiteres Gebäude in dem schon div. Funkanlagen betrieben werden. Auf dem Dach ist nur eine Laserlink Verbindung genehmigt worden.
Da es doch mit hohen Kosten verbunden ist eine Laserstrecke aufzubauen kam die Idee zwei Masten auf die Gebäude zu setzen und dann per WLAN 5 GHz Richtfunk über das andere Gebäude zu funken.
Das wird natürlich der UNI nicht gefallen.
Deswegen die Frage und auch die Überlegung was die machen könnten, um einen zu ärgern.
Thorsten
Da es doch mit hohen Kosten verbunden ist eine Laserstrecke aufzubauen kam die Idee zwei Masten auf die Gebäude zu setzen und dann per WLAN 5 GHz Richtfunk über das andere Gebäude zu funken.
Das wird natürlich der UNI nicht gefallen.
Deswegen die Frage und auch die Überlegung was die machen könnten, um einen zu ärgern.
Thorsten
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alf29 hat geschrieben:Moin,
Was soll das denn bitte sein?Was ist wenn es nicht gewünscht wird man es aber dennoch macht und der Eigentümer einen 5 GHz Störsender von Conrad installiert, der Radar simuliert und den AP immer zum Kanalwechsel veranlasst?
Gruß Alfred
Hallo Alf,
Conrad war nur ein Platzhalter und ich werde hier nicht die Quellen für diese Art von Produkten veröffentlichen.
Es gibt die Geräte und diese legen ein 5 GHz Netz lahm.
Thorsten
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Moin,
Das ist wohl weniger eine Frage, was prinzipiell gesetzlich
zulässig ist, sondern was der 'Hauseigentümer' zuläßt. Wenn
er keine WLANs auf Gebäuden auf seinem Gelände zuläßt,
ist das erstmal sein Hausrecht. Genauso wie ein Vermieter
ein Wörtchen bei der Installation von Satellitenschüsseln
mitreden kann, die ja auch prinzipiell nicht verboten sind.
Gruß Alfred
Das ist wohl weniger eine Frage, was prinzipiell gesetzlich
zulässig ist, sondern was der 'Hauseigentümer' zuläßt. Wenn
er keine WLANs auf Gebäuden auf seinem Gelände zuläßt,
ist das erstmal sein Hausrecht. Genauso wie ein Vermieter
ein Wörtchen bei der Installation von Satellitenschüsseln
mitreden kann, die ja auch prinzipiell nicht verboten sind.
Gruß Alfred
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-- Edgar Froese, 1944 - 2015
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Moin,
Alf das ist ja das Problem. Es sind nur auf dem Dach Laserstrecke erlaubt, da der Eigentümer Nachteile in seinen Funksystemen befürchtet.
Deswegen die Überlegung Masten auf den Gebäuden zu installieren und über das andere Gebäude zu senden.
Thorsten
Alf das ist ja das Problem. Es sind nur auf dem Dach Laserstrecke erlaubt, da der Eigentümer Nachteile in seinen Funksystemen befürchtet.
Deswegen die Überlegung Masten auf den Gebäuden zu installieren und über das andere Gebäude zu senden.
Thorsten
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Hallo,
ich weiss ja nicht wie wichtig das Projekt ist und wie die Kompetenzen vor Ort so im Detail vergeben sind.
Wir hatten mal ein ähnliches Problem. Kunde besitzt einen Aussichtsturm und da sollte eine Webcam drauf. Kabel ging nicht, da der Verlegeaufwand zu gross war. Deswegen wurde eine Funkstrecke ins Auge gefasst.
Der Turm ist gleichzeitig Antenne für Polizei/Feuerwehr ? Zuerst haben sich alle in die Hose gemacht deswegen. Irgendwann hat dann die T-Com auf dem Gelände ein Hot-Spot System eingerichtet, einfach hingeschraubt. Und als das dann 1/2 Jahr lang lief und sich keiner Beschwert hat wurde unser Wlan Teil einfach dazu gebastelt. Und diese beiden Wlans sind dort nicht die einzigen die man empfangen kann.
Was für ein Funkdienst hat denn der gute?
Ich habe bei so Stör-Gefahren immer meine Zweifel. Meistens stören in der Praxis Sachen auf die muss man erst mal kommen. z.B. wird mein Sat-Receiver eher von meinem Nachbarn seinem Gigaset gestört als von einem AP der im gleichen Zimmer steht.
Versuch rauszufinden was das ist und auf welchem Frequentbereich das arbeitet und dann versuch zu Argumentieren mit Probebetrieb und einstellbare Sendeleistung etc. WLAN behindert sich meiner Erfahrung nach eher durch seinesgleichen als andere Sachen.
ich weiss ja nicht wie wichtig das Projekt ist und wie die Kompetenzen vor Ort so im Detail vergeben sind.
Wir hatten mal ein ähnliches Problem. Kunde besitzt einen Aussichtsturm und da sollte eine Webcam drauf. Kabel ging nicht, da der Verlegeaufwand zu gross war. Deswegen wurde eine Funkstrecke ins Auge gefasst.
Der Turm ist gleichzeitig Antenne für Polizei/Feuerwehr ? Zuerst haben sich alle in die Hose gemacht deswegen. Irgendwann hat dann die T-Com auf dem Gelände ein Hot-Spot System eingerichtet, einfach hingeschraubt. Und als das dann 1/2 Jahr lang lief und sich keiner Beschwert hat wurde unser Wlan Teil einfach dazu gebastelt. Und diese beiden Wlans sind dort nicht die einzigen die man empfangen kann.
Was für ein Funkdienst hat denn der gute?
Ich habe bei so Stör-Gefahren immer meine Zweifel. Meistens stören in der Praxis Sachen auf die muss man erst mal kommen. z.B. wird mein Sat-Receiver eher von meinem Nachbarn seinem Gigaset gestört als von einem AP der im gleichen Zimmer steht.
Versuch rauszufinden was das ist und auf welchem Frequentbereich das arbeitet und dann versuch zu Argumentieren mit Probebetrieb und einstellbare Sendeleistung etc. WLAN behindert sich meiner Erfahrung nach eher durch seinesgleichen als andere Sachen.
Pengiun
Re: 5 GHz Störsender
Hi,Hobbyfahrer hat geschrieben: Wenn man eine Richtfunstrecke aufbauen möchte die über ein fremdes Gebäude geht, muss man den Gebäudeeigentümer darüber informieren (alles auf einem Grundstück)?
gab/gib es da nicht eine Bestimmung, das bei WLAN-Netzten die von ihrem Aufbau dazu gedacht sind Funkverbindungen zwischen unterschiedlichen Grundstücken herzustellen, eine Meldung bei der Regulierungsbehörde zu erfolgen hat? Ich meine da gibt es auf den Internetseiten der Regulierungsbehörde auch ein entsprechendens PDF-Formular, und da werden auch die ensprechenden Regeln stehen, die einzuhalten sind.
Dann sollte sich der Eigentümer im klaren sein, das er mit der Inbetriebnahme eines Störsenders eine menge Ärger bekommt.Was ist wenn es nicht gewünscht wird man es aber dennoch macht und der Eigentümer einen 5 GHz Störsender von Conrad installiert, der Radar simuliert und den AP immer zum Kanalwechsel veranlasst?
mfg
JLacky