Ausbau W-Lan Netz
Moderator: Lancom-Systems Moderatoren
Ausbau W-Lan Netz
Hallo,
ist Situation: Lancom AP 54g ist im unteren Stockwerk und stellt Wlan zur Verfügung.
Nun soll in oberen, entfernten Stockwerken ( ca. 50 Meter entfernt) ebenfalls Wlan bereit gestellt werden.
Ist es sinnvoll dort einen weiteren AP aufzustellen (lan dose oben vorhanden) >
dann ein weiteres wlan-netz anzulegen oder ist es sinnvoller das vorhanden WLan Netz zu verstärken, erweitern (Airport oder sonstige Zwischenstationen).
was würdet ihr empfehlen?
wie ist es rechtlich eigentlich: es wird wlan kostenlos für die besucher in den räumen zu verfügung gestellt. wie verhält es sich in sachen sicherheit bzw. wenn ein user von dort aus unlautere dinge tut?
gruss nofear
ist Situation: Lancom AP 54g ist im unteren Stockwerk und stellt Wlan zur Verfügung.
Nun soll in oberen, entfernten Stockwerken ( ca. 50 Meter entfernt) ebenfalls Wlan bereit gestellt werden.
Ist es sinnvoll dort einen weiteren AP aufzustellen (lan dose oben vorhanden) >
dann ein weiteres wlan-netz anzulegen oder ist es sinnvoller das vorhanden WLan Netz zu verstärken, erweitern (Airport oder sonstige Zwischenstationen).
was würdet ihr empfehlen?
wie ist es rechtlich eigentlich: es wird wlan kostenlos für die besucher in den räumen zu verfügung gestellt. wie verhält es sich in sachen sicherheit bzw. wenn ein user von dort aus unlautere dinge tut?
gruss nofear
- stefanbunzel
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- Wohnort: endlich VDSL-250
Hallo NoFear,
ich würde dir die Anbindung des zweiten WLAN über LAN empfehlen, schon um dieses unabhängig auf einem zweiten Kanal betreiben zu können. Bei der Verwendung eines Repeaters bzw. bei P2P-Anbindung eines zweiten AP's halbiert sich der maximale Durchsatz.
Die zweite Frage kann dir dein Anwalt sicher besser beantworten
.
Stichwort: Vorratsdatenspeicherung.
Ohne Hard- und Softwarevorkehrungen trägt der Anschlussinhaber die volle Verantwortung für alles, was deine Gäste über den Internet-Anschluss treiben.
Alternativ schließt du mit jedem Besucher einen Vertrag, speicherst seine persönlichen Daten (lt. Gesetz), loggst alle Verbindungsdaten und blockst Filesharing --> Kosten für Server und Co. bestimmt 1.000,- Euro.
Stefan
ich würde dir die Anbindung des zweiten WLAN über LAN empfehlen, schon um dieses unabhängig auf einem zweiten Kanal betreiben zu können. Bei der Verwendung eines Repeaters bzw. bei P2P-Anbindung eines zweiten AP's halbiert sich der maximale Durchsatz.
Die zweite Frage kann dir dein Anwalt sicher besser beantworten

Stichwort: Vorratsdatenspeicherung.
Ohne Hard- und Softwarevorkehrungen trägt der Anschlussinhaber die volle Verantwortung für alles, was deine Gäste über den Internet-Anschluss treiben.
Alternativ schließt du mit jedem Besucher einen Vertrag, speicherst seine persönlichen Daten (lt. Gesetz), loggst alle Verbindungsdaten und blockst Filesharing --> Kosten für Server und Co. bestimmt 1.000,- Euro.
Stefan
GS-2326, 1783VAW, R883VAW, 1781A, 831A, 1781EF+, L-452agn, L-32x, L-54(ag/dual), 1711(+), 1511, 821(+), 3850, 3050, IL-11/2, VP-100 ..., Optionen: CF, PS, WLC
LCS WLAN
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Dem stimm ich zustefanbunzel hat geschrieben:Die zweite Frage kann dir dein Anwalt sicher besser beantworten.
Das Stichwort hat mit dem beschrieben nix zu tun. Vorratsdatenspeicherung gilt nur für Internetprovider und er stellt sich ja nur als Anschlussinhaber dar. Also trifft es auf ihn nicht zu, dass Vorhalten von geeigneten Überwachungssystemen ist auch an eine Nutzerzahl gebunden, die Zahl kenn ich nicht, aber zum Beispiel beim "Email-Teil"(§3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5) der TKÜV sind es 10.000+ Nutzer.Stichwort: Vorratsdatenspeicherung.
Ohne Hard- und Softwarevorkehrungen trägt der Anschlussinhaber die volle Verantwortung für alles, was deine Gäste über den Internet-Anschluss treiben.
Zum technischen Teil, bei aller lieber zum kabellosen Netzwerk, aber Nutz wo es geht als Rückgrat deiner Infrastruktur kabelgebundene Systeme.
-vebis
fbn-dd
137x Lancom L-54ag, 81x Lancom L-54 dual, 6x Lancom L54g, 2x Lancom L-310agn, 1x Lancom 1711 VPN, 1x Lancom 8011 VPN
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- stefanbunzel
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Hallo vebis,
Das Telekommunikationsgesetz ist im Internet zu finden. Im § 113a "Speicherungspflicht für Daten" heißt es eindeutig:
(1) Wer öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste für Endnutzer erbringt, ist verpflichtet, von ihm bei der Nutzung seines Dienstes erzeugte
oder verarbeitete Verkehrsdaten nach Maßgabe der Absätze 2 bis 5 sechs Monate im Inland oder in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union zu speichern. Wer öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste für Endnutzer erbringt, ohne selbst Verkehrsdaten zu erzeugen
oder zu verarbeiten, hat sicherzustellen, dass die Daten gemäß Satz 1 gespeichert werden, und der Bundesnetzagentur auf deren Verlangen mitzuteilen, wer diese Daten speichert.
Keine Ausnahmen, keine Mindestteilnehmer usw!!!
Stefan
Da liegst du leider vollkommen falsch!!! Es gibt das liebe neue Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung und das macht da leider keinen Unterschied mehr! Jeder, der seinen Internet-Anschluss anderen zur Nutzung überlässt, ist demnach gleich ein Internetprovider und hat die Bestimmungen des Gesetzes einzuhalten.Das Stichwort hat mit dem beschrieben nix zu tun. Vorratsdatenspeicherung gilt nur für Internetprovider und er stellt sich ja nur als Anschlussinhaber dar. Also trifft es auf ihn nicht zu, dass Vorhalten von geeigneten Überwachungssystemen ist auch an eine Nutzerzahl gebunden, die Zahl kenn ich nicht, aber zum Beispiel beim "Email-Teil"(§3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5) der TKÜV sind es 10.000+ Nutzer.
Das Telekommunikationsgesetz ist im Internet zu finden. Im § 113a "Speicherungspflicht für Daten" heißt es eindeutig:
(1) Wer öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste für Endnutzer erbringt, ist verpflichtet, von ihm bei der Nutzung seines Dienstes erzeugte
oder verarbeitete Verkehrsdaten nach Maßgabe der Absätze 2 bis 5 sechs Monate im Inland oder in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union zu speichern. Wer öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste für Endnutzer erbringt, ohne selbst Verkehrsdaten zu erzeugen
oder zu verarbeiten, hat sicherzustellen, dass die Daten gemäß Satz 1 gespeichert werden, und der Bundesnetzagentur auf deren Verlangen mitzuteilen, wer diese Daten speichert.
Keine Ausnahmen, keine Mindestteilnehmer usw!!!
Stefan
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- stefanbunzel
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Für alle, die jetzt das Gesetz auf Lücken und Ausnahmen durchstöbern:
1. Es gibt im § 150 (12b) "Übergangsvorschriften" den Hinweis, dass Verstöße gegen Speicherungspflicht nach § 113a sowie die zu treffenden Anforderungen der Anbieter erst ab 01.01.2009 anzuwenden bzw. zu erfüllen sind. Das heißt, wir bekommen erst nach dem 1.1.2009 das im § 115 angedrohte Zwangsgeld in Höhe von 500.000,- Euro aufgebrummt.
Aber, das Gesetz ist ab sofort gültig und im Streitfall hat man gegen § 113a bereits heute verstoßen, außer man kann begründen, warum man die gesetzlichen Vorschriften noch nicht umgesetzt hat.
Aber, wie bereits gesagt, das sollte lieber ein Anwalt weiter darlegen.
2. Jetzt kommt aber der Grund meines weiteren Beitrages: Es wäre doch super von Lancom, wenn eine offizielle Ankündigung zum 01.01.2009 die Möglichkeit der Vorratsdatenspeicherung über im LCOS implementierte Funktionen anbietet.
Als Anbieter von professionellen Geräten für öffentliche Telekommunikationsdienste sollte dies bitte berücksichtigt werden. Die Geräte kennen ja schließlich alle lt. Gesetz zur Speicherung erforderlichen Verbindungsdaten und brauchen diese nur noch in eine (eigene) Datenbank schreiben bzw. eine geeignete Schnittstelle dafür bereit stellen - ähnlich dem Accounting bei RADIUS.
Wenn Lancom so eine Funktion ankündigen würde, dann können wir auch begründen, warum wir erst zum 1.1.2009 unserer gesetzlichen Verplichtung nachkommen (können).
Stefan
1. Es gibt im § 150 (12b) "Übergangsvorschriften" den Hinweis, dass Verstöße gegen Speicherungspflicht nach § 113a sowie die zu treffenden Anforderungen der Anbieter erst ab 01.01.2009 anzuwenden bzw. zu erfüllen sind. Das heißt, wir bekommen erst nach dem 1.1.2009 das im § 115 angedrohte Zwangsgeld in Höhe von 500.000,- Euro aufgebrummt.

Aber, das Gesetz ist ab sofort gültig und im Streitfall hat man gegen § 113a bereits heute verstoßen, außer man kann begründen, warum man die gesetzlichen Vorschriften noch nicht umgesetzt hat.
Aber, wie bereits gesagt, das sollte lieber ein Anwalt weiter darlegen.
2. Jetzt kommt aber der Grund meines weiteren Beitrages: Es wäre doch super von Lancom, wenn eine offizielle Ankündigung zum 01.01.2009 die Möglichkeit der Vorratsdatenspeicherung über im LCOS implementierte Funktionen anbietet.
Als Anbieter von professionellen Geräten für öffentliche Telekommunikationsdienste sollte dies bitte berücksichtigt werden. Die Geräte kennen ja schließlich alle lt. Gesetz zur Speicherung erforderlichen Verbindungsdaten und brauchen diese nur noch in eine (eigene) Datenbank schreiben bzw. eine geeignete Schnittstelle dafür bereit stellen - ähnlich dem Accounting bei RADIUS.
Wenn Lancom so eine Funktion ankündigen würde, dann können wir auch begründen, warum wir erst zum 1.1.2009 unserer gesetzlichen Verplichtung nachkommen (können).
Stefan
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Hi stefanbunzel
Ansonsten kann das LANCOM es prinzipiell schon jetzt... Du brauchst dafür nur noch einen weiteren Rechner (mit der entsprechenden Festplatte), auf dem ein Syslog-Client läuft. Dann brauchst du nur noch eine Firewallregel für das Logging:
ggf. brauchst du auch noch eine passende "Spiegelregel"...
Wenn dann irgendwann die Staatsanwaltschaft vor die steht, haust du denen einfach das Logfile vor die Füße - ggf. per grep nach der gewünschten IP-Adresse gefiltert...
Gruß
Backslash
Im LCOS wird/kann es das nicht geben - schließlich fehlt einem LANCOM die dafür notwendige 500 GByte Festplatte... In 6 Monaten fallen verdammt viele "Verkehrsdaten" an...2. Jetzt kommt aber der Grund meines weiteren Beitrages: Es wäre doch super von Lancom, wenn eine offizielle Ankündigung zum 01.01.2009 die Möglichkeit der Vorratsdatenspeicherung über im LCOS implementierte Funktionen anbietet.
Als Anbieter von professionellen Geräten für öffentliche Telekommunikationsdienste sollte dies bitte berücksichtigt werden. Die Geräte kennen ja schließlich alle lt. Gesetz zur Speicherung erforderlichen Verbindungsdaten und brauchen diese nur noch in eine (eigene) Datenbank schreiben bzw. eine geeignete Schnittstelle dafür bereit stellen - ähnlich dem Accounting bei RADIUS.
Ansonsten kann das LANCOM es prinzipiell schon jetzt... Du brauchst dafür nur noch einen weiteren Rechner (mit der entsprechenden Festplatte), auf dem ein Syslog-Client läuft. Dann brauchst du nur noch eine Firewallregel für das Logging:
Code: Alles auswählen
Priorität: 255
Quelle: alle Stationen im Gastnetz
Ziel: alle Stationen
Dienste: alle Dienste
Aktion: Triger: 0 Pakete absolut, pro Varbindung
Paket-Aktion: übertragen
Sonstinge Maßnahmen: Syslog-Nachricht senden
[x] weitere Regeln beachten, nachdem diese Regel zutrifft
Wenn dann irgendwann die Staatsanwaltschaft vor die steht, haust du denen einfach das Logfile vor die Füße - ggf. per grep nach der gewünschten IP-Adresse gefiltert...
Gruß
Backslash
- stefanbunzel
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- Registriert: 03 Feb 2006, 13:30
- Wohnort: endlich VDSL-250
Hallo backslash,
genau so habe ich mein Netz seit über einem Jahr konfiguriert. Ich persönlich bin ja dankbar, dass die gesetzlichen Vorschriften jetzt so gekommen sind, denn schließlich ist das für mich als Provider zu meiner eigenen Sicherheit. Früher mussten meine User zustimmen, dass ich die Daten zu meiner Sicherheit erfassen und speichern darf. Jetz weise ich nur noch darauf hin, dass ich meiner gesetzlichen Pflicht nachkomme.
Das der Lancom keine Festplatte bekommt, ist mir auch klar. Deshalb ja mein Hinweis auf eine Schnittstelle die das Problem löst. Bei mir fallen täglich zwischen 100 und 300 MB Syslog-Report an.
Aber, deine Lösung hat einen Haken:
1. Syslogmeldungen werden nicht mit TCP sondern UDP versendet. Das heißt, es können (wichtige) Meldungen verloren gehen, ohne dass ich es merke. Aus diesem Grund hängt mein Syslog-Client direkt am ADSL-Modem, welches diese Syslog-Meldungen erzeugt, um Verluste im weiten WLAN zu vermeiden.
2. Nach deiner Regel erfasse ich nur IP-Adressen. Wenn ich aber mit DHCP im Netz arbeite und keine feste Zurdnung mit BOOT vornehme (geht bei WLAN-Client-AP's oft nicht), dann muss ich diese Syslog-Meldungen in allen Lancom-WLAN-AP's auch erfassen. Da die jetzt aber nicht direkt am Gateway angeschlossen sind, habe ich wieder das Problem mit Paketverluste durch UDP.
Deshlab auch meine Bitte nach einer gesonderten Implementierung im LCOS, das diese "sensiblen" Daten über TCP gesondert übertragen, zusammengeführt und archiviert werden können.
Stefan
genau so habe ich mein Netz seit über einem Jahr konfiguriert. Ich persönlich bin ja dankbar, dass die gesetzlichen Vorschriften jetzt so gekommen sind, denn schließlich ist das für mich als Provider zu meiner eigenen Sicherheit. Früher mussten meine User zustimmen, dass ich die Daten zu meiner Sicherheit erfassen und speichern darf. Jetz weise ich nur noch darauf hin, dass ich meiner gesetzlichen Pflicht nachkomme.
Das der Lancom keine Festplatte bekommt, ist mir auch klar. Deshalb ja mein Hinweis auf eine Schnittstelle die das Problem löst. Bei mir fallen täglich zwischen 100 und 300 MB Syslog-Report an.
Aber, deine Lösung hat einen Haken:
1. Syslogmeldungen werden nicht mit TCP sondern UDP versendet. Das heißt, es können (wichtige) Meldungen verloren gehen, ohne dass ich es merke. Aus diesem Grund hängt mein Syslog-Client direkt am ADSL-Modem, welches diese Syslog-Meldungen erzeugt, um Verluste im weiten WLAN zu vermeiden.
2. Nach deiner Regel erfasse ich nur IP-Adressen. Wenn ich aber mit DHCP im Netz arbeite und keine feste Zurdnung mit BOOT vornehme (geht bei WLAN-Client-AP's oft nicht), dann muss ich diese Syslog-Meldungen in allen Lancom-WLAN-AP's auch erfassen. Da die jetzt aber nicht direkt am Gateway angeschlossen sind, habe ich wieder das Problem mit Paketverluste durch UDP.
Deshlab auch meine Bitte nach einer gesonderten Implementierung im LCOS, das diese "sensiblen" Daten über TCP gesondert übertragen, zusammengeführt und archiviert werden können.
Stefan
GS-2326, 1783VAW, R883VAW, 1781A, 831A, 1781EF+, L-452agn, L-32x, L-54(ag/dual), 1711(+), 1511, 821(+), 3850, 3050, IL-11/2, VP-100 ..., Optionen: CF, PS, WLC
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Moin,
der anderen Seite der Server einfach 'verstirbt' oder jemand zwischendrin
schlicht auf der Leitung steht, dann kommt TCP genausowenig wie UDP
durch. TCP hätte einzig und alleine den Vorteil, daß man einen nicht
erreichbaren Server explizit erkennen kann - und dann bei strenger Auslegung
den Betrieb einstellen müßte
Gruß Alfred
Das kannst Du letzten Endes über TCP genausowenig garantieren - wenn auf1. Syslogmeldungen werden nicht mit TCP sondern UDP versendet. Das heißt, es können (wichtige) Meldungen verloren gehen, ohne dass ich es merke. Aus diesem Grund hängt mein Syslog-Client direkt am ADSL-Modem, welches diese Syslog-Meldungen erzeugt, um Verluste im weiten WLAN zu vermeiden.
der anderen Seite der Server einfach 'verstirbt' oder jemand zwischendrin
schlicht auf der Leitung steht, dann kommt TCP genausowenig wie UDP
durch. TCP hätte einzig und alleine den Vorteil, daß man einen nicht
erreichbaren Server explizit erkennen kann - und dann bei strenger Auslegung
den Betrieb einstellen müßte

Gruß Alfred
“There is no death, there is just a change of our cosmic address."
-- Edgar Froese, 1944 - 2015
-- Edgar Froese, 1944 - 2015
Hi stefanbunzel
Ich geb dir aber recht, daß eine Übermittlung per syslog nicht gegen Datenverluste gefeit ist - muß aber auch entgegnen, daß ein User, der soviel Mist baut, daß sich der Staatsanwalt dafür interressiert, das nicht nur einmalig gemacht hat. Daher dürfte ein einzelnes verloren gegangenes Paket wohl ein großes Problem darstellen...
Abgesehen davon hat das Verfassungsgericht die Nutzung der Daten soweit beschränkt, daß wohl - außer im Fall von Kinderpronos - kein Staatsanwalt bei dir jemals vorbeischauen wird: http://www.heise.de/newsticker/suche/er ... ng/105284/
Damit stellt sich mittlerweile eigentlich die Frage nach dem Sinn der ganzen speicherei. Vielleicht wird ja der europäische Gerichtshof dem Unsinn endlich ein Ende bereiten - da ist schließlich eine Klage dagegen anhängig: http://www.heise.de/newsticker/suche/er ... ng/106166/
Gruß
Backslash
für die Clients ist es doch egal, ob die Adresse aus einem Pool kommt, oder ob du sie auf dem DHCP-Server fest vorgibst. Es sieht den unterschid gar nicht...2. Nach deiner Regel erfasse ich nur IP-Adressen. Wenn ich aber mit DHCP im Netz arbeite und keine feste Zurdnung mit BOOT vornehme (geht bei WLAN-Client-AP's oft nicht),
jenachdem, wie du die Anmeldung der Clients gestaltest, hast du einen RADIUS-Server, der die Zuordnung kennt - z.B. bei einem Public-Spot.dann muss ich diese Syslog-Meldungen in allen Lancom-WLAN-AP's auch erfassen. Da die jetzt aber nicht direkt am Gateway angeschlossen sind, habe ich wieder das Problem mit Paketverluste durch UDP.
Ich geb dir aber recht, daß eine Übermittlung per syslog nicht gegen Datenverluste gefeit ist - muß aber auch entgegnen, daß ein User, der soviel Mist baut, daß sich der Staatsanwalt dafür interressiert, das nicht nur einmalig gemacht hat. Daher dürfte ein einzelnes verloren gegangenes Paket wohl ein großes Problem darstellen...
Abgesehen davon hat das Verfassungsgericht die Nutzung der Daten soweit beschränkt, daß wohl - außer im Fall von Kinderpronos - kein Staatsanwalt bei dir jemals vorbeischauen wird: http://www.heise.de/newsticker/suche/er ... ng/105284/
Damit stellt sich mittlerweile eigentlich die Frage nach dem Sinn der ganzen speicherei. Vielleicht wird ja der europäische Gerichtshof dem Unsinn endlich ein Ende bereiten - da ist schließlich eine Klage dagegen anhängig: http://www.heise.de/newsticker/suche/er ... ng/106166/
Gruß
Backslash
- stefanbunzel
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Hallo Alfred und Backslash,
vielen Dank für eure Antworten denen ich entnehmen kann, dass meine Vorschläge wohl vorerst "abgeschmettert" wurden.
Alfreds Erläuterungen zu TCP und UDP klingen logisch.
Zu der Intranet-IP meinte ich, dass sie mir ja lt. Gesetz nichts nützt, da nur die MAC als Nachweis des Verursachers zählt. Deshlab benötige ich ja die eine Syslog-Meldung des DHCP-Servers, welcher MAC gerade welche IP zugewiesen wurde. Dem Client ist das egal - aber mir als Admin nicht. Der Radius-Server wäre auch eine Alternative.
Aber noch einmal kurz zur 500 GB-HD: Haben nicht manche Lancom's eine USB-Schnittstelle, welche man doch gut für eine externe HD nutzen könnte?
Über Sinn und Unsinn der Speicherei sowie sonstiger (unnötiger) Gesetze könnten wir jetzt noch das Forum zum Überlaufen bringen.
Stefan
vielen Dank für eure Antworten denen ich entnehmen kann, dass meine Vorschläge wohl vorerst "abgeschmettert" wurden.
Alfreds Erläuterungen zu TCP und UDP klingen logisch.
Zu der Intranet-IP meinte ich, dass sie mir ja lt. Gesetz nichts nützt, da nur die MAC als Nachweis des Verursachers zählt. Deshlab benötige ich ja die eine Syslog-Meldung des DHCP-Servers, welcher MAC gerade welche IP zugewiesen wurde. Dem Client ist das egal - aber mir als Admin nicht. Der Radius-Server wäre auch eine Alternative.
Da hast du wirklich Recht - und das war bisher auch imme rmein Argument, weshalb ich auch weiterhin syslog dafür einsetze.Ich geb dir aber recht, daß eine Übermittlung per syslog nicht gegen Datenverluste gefeit ist - muß aber auch entgegnen, daß ein User, der soviel Mist baut, daß sich der Staatsanwalt dafür interressiert, das nicht nur einmalig gemacht hat. Daher dürfte ein einzelnes verloren gegangenes Paket wohl ein großes Problem darstellen...
Aber noch einmal kurz zur 500 GB-HD: Haben nicht manche Lancom's eine USB-Schnittstelle, welche man doch gut für eine externe HD nutzen könnte?
Ich habe hier rd. 50 User mit insgesamt über 75 PC's und regelmäßig PublicSpot-Tages-Gäste: Ich würde für keinen die Hand ins Feuer legen, dass da kein Missbrauch erfolgen könnte, egal ob der einfache Porno, Filesharing bis hin zu Kinderpornos... Aus dem Grund lasse ich ein Herabspielen der Gefahr nicht zu.Abgesehen davon hat das Verfassungsgericht die Nutzung der Daten soweit beschränkt, daß wohl - außer im Fall von Kinderpronos - kein Staatsanwalt bei dir jemals vorbeischauen wird
Über Sinn und Unsinn der Speicherei sowie sonstiger (unnötiger) Gesetze könnten wir jetzt noch das Forum zum Überlaufen bringen.
Stefan
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Hallo zusammen,
Siehe auch Beitrag von 3sat hier: http://video.google.com/videoplay?docid ... 6115&hl=de
Ach ich sehe gerade, Public-Spot nutzt Du auch, na dann wird's schon etwas komplizierter.
Viele Grüße,
Jirka
Wollen wir mal hoffen, dass die Klage Erfolg hat. Ich habe nämlich auch keine Lust, mir hier den Server mit solchem Datenmüll vollzuhauen.Backslash hat geschrieben:Damit stellt sich mittlerweile eigentlich die Frage nach dem Sinn der ganzen speicherei. Vielleicht wird ja der europäische Gerichtshof dem Unsinn endlich ein Ende bereiten - da ist schließlich eine Klage dagegen anhängig: http://www.heise.de/newsticker/suche/ergeb...ng/106166/
Hmm. Und was ist, wenn aufgrund irgendwelchen Filesharings die Musikindustrie plötzlich (an mich) eine Rechnung stellt? Reicht es dann aus zu sagen ich war's nicht?!Backslash hat geschrieben:Abgesehen davon hat das Verfassungsgericht die Nutzung der Daten soweit beschränkt, daß wohl - außer im Fall von Kinderpronos - kein Staatsanwalt bei dir jemals vorbeischauen wird: http://www.heise.de/newsticker/suche/ergeb...ng/105284/
Siehe auch Beitrag von 3sat hier: http://video.google.com/videoplay?docid ... 6115&hl=de
Im obigen 3sat-Beitrag wird auch kurz die MAC-Adresse eingeblendet, als sie davon reden. Was haben die denn daran gefressen? Sollte ich sicherheitshalber gleich mal meine WAN-MAC im LANCOM in der Gegenstelle ändern?stefanbunzel hat geschrieben:Zu der Intranet-IP meinte ich, dass sie mir ja lt. Gesetz nichts nützt, da nur die MAC als Nachweis des Verursachers zählt.
Wenn Du nun aber Deinen WLAN-Clients immer eine "feste" IP per BOOTP zuordnest, dann müßte das doch eindeutig sein. Dann gibt es eine Zuordnung MAC-Adresse -> IP-Adresse. (In Verbindung mir dem WLAN-Protokoll-Filter muss man nun natürlich noch verhindern, dass der WLAN-Client einfach eine andere IP nimmt.)stefanbunzel hat geschrieben:Deshlab benötige ich ja die eine Syslog-Meldung des DHCP-Servers, welcher MAC gerade welche IP zugewiesen wurde. Dem Client ist das egal - aber mir als Admin nicht.
Wie läuft das bei Dir derzeit?! Bei mir ist auf dem zentralen L-54 dual der RADIUS-Server für die WLAN-MAC-Liste aktiv und zusätzlich gibt es im 1722 in BOOTP die Zuordnung für die MAC-Adressen.stefanbunzel hat geschrieben:Der Radius-Server wäre auch eine Alternative.
Ach ich sehe gerade, Public-Spot nutzt Du auch, na dann wird's schon etwas komplizierter.
Ein schon öfter diskutiertes Thema, schau mal unter Feature-Wünsche nach. Geht derzeit so nicht oder wenn nur mit erheblichem Aufwand.Aber noch einmal kurz zur 500 GB-HD: Haben nicht manche Lancom's eine USB-Schnittstelle, welche man doch gut für eine externe HD nutzen könnte?
Viele Grüße,
Jirka
- stefanbunzel
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Guten Morgen,
Also muss ich für diese Problemchen doch noch entsprechende Syslog-Meldungen loggen. Gleichfalls natürlich auch bei PublicSpot-Zugängen.
Stefan
Reicht bestimmt nicht. Schließlich warst du es ja - jedenfalls war es an deinem Anschluss. Aber wenn du beweisen kannst, dass du es nicht warst, sondern Client XYZ - lt. deinem Syslog, dann hast du den schwarzen Peter erfolgreich weiter gereicht. Und die Musikindustrie schreibt die "gleiche (Abmahn-)Rechnung" noch einmal an den neuen Empfänger.Und was ist, wenn aufgrund irgendwelchen Filesharings die Musikindustrie plötzlich (an mich) eine Rechnung stellt? Reicht es dann aus zu sagen ich war's nicht?!
Muss ich DIR das erklären? Bei jeder Einwahl ins Internet bekommst du doch eine neue IP zugewiesen (bsp. bei T-Online). D. h. nicht DU, sondern dein PC oder DSL-Modem - genauer gesagt, der jeweiligne Geräte-MAC wird eine IP zugewiesen. Wäre natürlich lustig, wenn man seiner WAN-Schnittställe auch täglich eine neue MAC zuweisen würde. Aber leider identifiziert man sich ja bei seinem Provider nicht über die MAC sondern über Benutzerdaten.Im obigen 3sat-Beitrag wird auch kurz die MAC-Adresse eingeblendet, als sie davon reden. Was haben die denn daran gefressen? Sollte ich sicherheitshalber gleich mal meine WAN-MAC im LANCOM in der Gegenstelle ändern?
Und genau das Problem habe ich hier bereits beschrieben: http://www.lancom-forum.de/lhtopic,3493,0,0,asc,.htmlWenn Du nun aber Deinen WLAN-Clients immer eine "feste" IP per BOOTP zuordnest, dann müßte das doch eindeutig sein. Dann gibt es eine Zuordnung MAC-Adresse -> IP-Adresse.
Also muss ich für diese Problemchen doch noch entsprechende Syslog-Meldungen loggen. Gleichfalls natürlich auch bei PublicSpot-Zugängen.
Stefan
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Hallo Stefan,
In Deinem Szenario ist das mit den MAC-Adressen ja vielleicht noch sinnvoll, weil es ja auch (durch Public-Spot denke ich) immer mal wieder neue, kurzzeitige Benutzer geben wird. Aber selbst die kann man normalerweise nicht über eine MAC-Adresse identifizieren. Ich meine die kann doch jeder ändern wie er lustig ist. Bei den ersten Agere-Treibern damals ging das standardmäßig bei den Treiber-Einstellungen...
Viele Grüße,
Jirka
Vielleicht habe ich mich nicht eindeutig genug ausgedrückt. Was mich wundert ist, dass die so einen großen Wert auf die MAC-Adresse legen! Dass abgespeichert wird, welche IP dem (ISP-)Kunden zu welcher Zeit zugewiesen wurde ist ja verständlich, aber dazu noch die MAC-Adresse vom Kunden? Das ist doch lächerlich. Ich meine da ändere ich die MAC und behaupte dann "nö, das ist nicht meine"?Muss ich DIR das erklären? Bei jeder Einwahl ins Internet bekommst du doch eine neue IP zugewiesen (bsp. bei T-Online). D. h. nicht DU, sondern dein PC oder DSL-Modem - genauer gesagt, der jeweiligne Geräte-MAC wird eine IP zugewiesen. Wäre natürlich lustig, wenn man seiner WAN-Schnittställe auch täglich eine neue MAC zuweisen würde. Aber leider identifiziert man sich ja bei seinem Provider nicht über die MAC sondern über Benutzerdaten.
In Deinem Szenario ist das mit den MAC-Adressen ja vielleicht noch sinnvoll, weil es ja auch (durch Public-Spot denke ich) immer mal wieder neue, kurzzeitige Benutzer geben wird. Aber selbst die kann man normalerweise nicht über eine MAC-Adresse identifizieren. Ich meine die kann doch jeder ändern wie er lustig ist. Bei den ersten Agere-Treibern damals ging das standardmäßig bei den Treiber-Einstellungen...
Viele Grüße,
Jirka
- stefanbunzel
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Hallo Jirka,
also, im Telekommunikationsgesetzes (TKG) heißt es:
§ 113a:
(4) Die Anbieter von Internetzugangsdiensten speichern:
1. die dem Teilnehmer für eine Internetnutzung zugewiesene Internetprotokoll-Adresse,
2. eine eindeutige Kennung des Anschlusses, über den die Internetnutzung erfolgt,
3. den Beginn und das Ende der Internetnutzung unter der zugewiesenen
Internetprotokoll-Adresse nach Datum und Uhrzeit unter Angabe der zugrunde liegenden Zeitzone.
Unter der "eindeutigen Kennung" verstehe ich die MAC-Adresse. Und der normale User wird wohl kaum die MAC seiner Fritzbox kennen oder verändern wollen / können.
In § 111 heißt es:
(1) Wer geschäftsmäßig Telekommunikationsdienste erbringt ... oder ... bereitstellt, hat für die Auskunftsverfahren nach den §§ 112 und 113
1. die Rufnummern und anderen Anschlusskennungen,
2. den Namen und die Anschrift des Anschlussinhabers,
3. bei natürlichen Personen deren Geburtsdatum,
4. bei Festnetzanschlüssen auch die Anschrift des Anschlusses,
5. in Fällen, in denen neben einem Mobilfunkanschluss auch ein Mobilfunkendgerät überlassen wird, die Gerätenummer dieses Gerätes sowie
6. das Datum des Vertragsbeginns
... zu erheben ... und zu speichern. ...
Die Verpflichtung zur unverzüglichen Speicherung ... gilt ... entsprechend für denjenigen, der geschäftsmäßig einen öffentlich zugänglichen Dienst der elektronischen Post erbringt ..., wobei ... die Kennungen der elektronischen Postfächer und an die Stelle des Anschlussinhabers ... der Inhaber des elektronischen Postfachs tritt.
Nach meiner Auslegung sind "andere Anschlusskennungen" die MAC-Adressen meiner User. Und ehrlich gesagt, ist das ja auch das wesentliche Unterscheidungskriterium meiner User.
Über die Dauerhaftigkeit und Änderbarkeit der MAC brauchen wir uns hier nicht weiter auslassen. Es steht im Gesetz, also speichern wir dies eben mit ab.
Wenn meine User ihre MAC einfach mal so ändern, dann könenn sie meine Dienstleistungen aber erst wieder nach Freischaltung der geänderten MAC nutzen. Demnach ist das schon ein wesentliches Unterscheidungskriterium. Besser als nur eine von Jedermann verwandbare Benutzerkennung mit Passwort (bei klassischen PublicSpot).
Übrigens: Nach meiner Meinung wurden im § 111 die normalen Internet-Provider vergessen! Da ist nur die Rede von Telekommunikationsanschlüssen, Rufnummern und e-Mail-Postfächern. Ich vermute mal, dass die Entbündelung des Telefonanschlusses vom Internetzugang beim Gesetzgeber noch nicht angekommen war - was mich aber wundert.
Stefan
also, im Telekommunikationsgesetzes (TKG) heißt es:
§ 113a:
(4) Die Anbieter von Internetzugangsdiensten speichern:
1. die dem Teilnehmer für eine Internetnutzung zugewiesene Internetprotokoll-Adresse,
2. eine eindeutige Kennung des Anschlusses, über den die Internetnutzung erfolgt,
3. den Beginn und das Ende der Internetnutzung unter der zugewiesenen
Internetprotokoll-Adresse nach Datum und Uhrzeit unter Angabe der zugrunde liegenden Zeitzone.
Unter der "eindeutigen Kennung" verstehe ich die MAC-Adresse. Und der normale User wird wohl kaum die MAC seiner Fritzbox kennen oder verändern wollen / können.
In § 111 heißt es:
(1) Wer geschäftsmäßig Telekommunikationsdienste erbringt ... oder ... bereitstellt, hat für die Auskunftsverfahren nach den §§ 112 und 113
1. die Rufnummern und anderen Anschlusskennungen,
2. den Namen und die Anschrift des Anschlussinhabers,
3. bei natürlichen Personen deren Geburtsdatum,
4. bei Festnetzanschlüssen auch die Anschrift des Anschlusses,
5. in Fällen, in denen neben einem Mobilfunkanschluss auch ein Mobilfunkendgerät überlassen wird, die Gerätenummer dieses Gerätes sowie
6. das Datum des Vertragsbeginns
... zu erheben ... und zu speichern. ...
Die Verpflichtung zur unverzüglichen Speicherung ... gilt ... entsprechend für denjenigen, der geschäftsmäßig einen öffentlich zugänglichen Dienst der elektronischen Post erbringt ..., wobei ... die Kennungen der elektronischen Postfächer und an die Stelle des Anschlussinhabers ... der Inhaber des elektronischen Postfachs tritt.
Nach meiner Auslegung sind "andere Anschlusskennungen" die MAC-Adressen meiner User. Und ehrlich gesagt, ist das ja auch das wesentliche Unterscheidungskriterium meiner User.
Über die Dauerhaftigkeit und Änderbarkeit der MAC brauchen wir uns hier nicht weiter auslassen. Es steht im Gesetz, also speichern wir dies eben mit ab.
Wenn meine User ihre MAC einfach mal so ändern, dann könenn sie meine Dienstleistungen aber erst wieder nach Freischaltung der geänderten MAC nutzen. Demnach ist das schon ein wesentliches Unterscheidungskriterium. Besser als nur eine von Jedermann verwandbare Benutzerkennung mit Passwort (bei klassischen PublicSpot).
Übrigens: Nach meiner Meinung wurden im § 111 die normalen Internet-Provider vergessen! Da ist nur die Rede von Telekommunikationsanschlüssen, Rufnummern und e-Mail-Postfächern. Ich vermute mal, dass die Entbündelung des Telefonanschlusses vom Internetzugang beim Gesetzgeber noch nicht angekommen war - was mich aber wundert.
Stefan
GS-2326, 1783VAW, R883VAW, 1781A, 831A, 1781EF+, L-452agn, L-32x, L-54(ag/dual), 1711(+), 1511, 821(+), 3850, 3050, IL-11/2, VP-100 ..., Optionen: CF, PS, WLC
LCS WLAN
LCS WLAN
Hallo Stefan,
also wenn ich das lese wird mir ganz übel. Was da Leuten, die Gebiete ohne DSL erschließen wollen, so wie es die Bundesregierung ja gerne alle 3 Wochen fordert:
Bundestag fordert mehr Anstrengungen zur flächendeckenden Breitbandversorgung (heise News 11.04.08)
Studie warnt vor Öffnung einer "Breitband-Schere" (heise News 27.03.08)
Flächendeckende Breitbandversorgung in Bayern erst im nächsten Jahrzehnt (heise News 13.03.08)
Bundestag will Lücken bei der Breitbandversorgung schließen (heise News 07.03.08)
Linke fordern Breitband für alle (heise News 22.02.08)
Bedarf für Breitband-Internet in Brandenburg soll ermittelt werden (heise News 04.02.08)
EU-Medienkommissarin fordert Breitband für alle in Deutschland (heise News 17.12.07)
Weiße Flecken bei Breitbandversorgung sollen beseitigt werden (heise News 26.11.07)
...
... was den Leuten da jedenfalls für Steine in den Weg gelegt werden, da braucht sich eigentlich keiner zu wundern, dass es nicht vorwärts geht.
Aber langsam wird's hier glaube ich off-topic. Diskutieren wir noch mal in ein paar Monaten drüber ...
Viele Grüße,
Jirka
also wenn ich das lese wird mir ganz übel. Was da Leuten, die Gebiete ohne DSL erschließen wollen, so wie es die Bundesregierung ja gerne alle 3 Wochen fordert:
Bundestag fordert mehr Anstrengungen zur flächendeckenden Breitbandversorgung (heise News 11.04.08)
Studie warnt vor Öffnung einer "Breitband-Schere" (heise News 27.03.08)
Flächendeckende Breitbandversorgung in Bayern erst im nächsten Jahrzehnt (heise News 13.03.08)
Bundestag will Lücken bei der Breitbandversorgung schließen (heise News 07.03.08)
Linke fordern Breitband für alle (heise News 22.02.08)
Bedarf für Breitband-Internet in Brandenburg soll ermittelt werden (heise News 04.02.08)
EU-Medienkommissarin fordert Breitband für alle in Deutschland (heise News 17.12.07)
Weiße Flecken bei Breitbandversorgung sollen beseitigt werden (heise News 26.11.07)
...
... was den Leuten da jedenfalls für Steine in den Weg gelegt werden, da braucht sich eigentlich keiner zu wundern, dass es nicht vorwärts geht.
Aber langsam wird's hier glaube ich off-topic. Diskutieren wir noch mal in ein paar Monaten drüber ...
Viele Grüße,
Jirka