Neue Formulierung in BNetzA-Allgemeinzuteilung entdeckt

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NLange
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Neue Formulierung in BNetzA-Allgemeinzuteilung entdeckt

Beitrag von NLange »

Die angegebenen Grenzwerte für die maximal zulässige mittlere äquivalente isotrope Strahlungsleistung (EIRP) beziehen sich auf einen einzigen Kanal (Kanalbandbreite >=20 MHz), wobei sich der Mittelwert bei dem maximal möglichen Pegel (0 dB Leistungsreduzierung) auf den Puls bezieht.
Heißt das jetzt, daß die das mittlerweile so interpretieren, daß nur noch Antennen eingesetzt werden dürfen die bei voll aufgedrehtem Funkmodul unter dem Limit bleiben?

Ich würds ja jetzt spontan dem Abschnitt 3 (TPC) zuordnen. Da das aber im zitierten Absatz nicht ausdrücklich so drin steht bin ich mir nicht sicher.

Quelle: http://www.bundesnetzagentur.de/media/archive/314.pdf

PS: Die Formulierung kommt mir neu vor. Ich kenn diese Allgemeinzuteilung schon länger aber an den Spruch kann ich mich nicht erinnern. Kann mich aber auch täuschen.
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